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Wirkleistungsbegrenzung-PV-Modul
Blog | Dezember 2022

Gesetzesänderung zur Photovoltaik-Wirkleistungsbegrenzung: Das bedeutet die Aufhebung der 70-Prozent-Regelung

Volle Fahrt voraus für sauberen Strom aus erneuerbaren Energien: Die Ampelregierung hat im Rahmen einer Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) im September 2022 eine bedeutende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Das umfasst auch die Aufhebung der bis dato geltenden Wirkleistungsbegrenzung - der sogenannten 70-Prozent-Regelung. Dieses Gesetz schrieb vor, dass eine Solaranlage mit einer Leistung bis 25 Kilowatt entweder mit einer Steuerungseinrichtung ausgestattet oder die Netzeinspeisung auf 70 Prozent der möglichen Maximalleistung gedrosselt werden musste. Wir erklären, was der Wegfall dieser Regelung für Besitzer von Photovoltaikanlagen bedeutet.

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sonnen GmbH
Content Team

Was ist eine Wirkleistungsbegrenzung und warum gab es diese?

Anlagenbesitzer waren bisher per Gesetz dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer PV-Anlage auf 70 Prozent zu reduzieren. Seit seinem Inkrafttreten 2012 war das Ziel der Regelung, zu jedem Zeitpunkt die Netzstabilität zu gewährleisten. Es sollte verhindert werden, dass das Stromnetz in einer Nachbarschaft bei schönstem Sonnenschein, optimalen Temperaturen und perfekter Dachneigung und -ausrichtung überlastet wird.

 

Das ändert sich bei der Wirkleistungsbegrenzung

Im September 2022 setzte durch die europaweite Energiekrise ein Umdenken in der Politik ein. Im Sinne einer schnellstmöglichen Erhöhung der Stromproduktion beschloss der Gesetzgeber, die 70-Prozent-Regelung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes abzuschaffen. Somit steht zusätzliche Energie aus Erneuerbaren zur Verfügung.

Ab dem 01. Januar 2023 entfällt daher die Wirkleistungsbegrenzung für Besitzer von Solaranlagen, welche die folgenden Bedingungen erfüllen: Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW können ab diesem Stichtag ohne Begrenzung ins Stromnetz einspeisen. Anlagen mit einer Kapazität von 7 bis 25 kW dürfen die Drosselung der Netzeinspeisung aufheben, sofern sie über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter / iMSys) verfügen. Neue PV-Anlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden und eine Leistung bis 25 kW aufweisen, sind rückwirkend schon heute von der Drosselung ausgenommen. PV-Anlagen, die mithilfe einer KfW-Förderung finanziert werden, dürfen weiterhin nur 50 % des produzierten Stroms ins Stromnetz einspeisen. Für diese Anlagen liegt die Wirkleistungsbegrenzung, wie bereits vor der Gesetzesänderung zur Wirkleistungsbegrenzung, nach wie vor bei 50%. Grund ist, dass auf diese Weise der selbst erzeugte Strom auch selbst vorrangig genutzt werden soll.

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber (in fast allen Fällen die zuständigen Netzbetreiber) sind gesetzlich dazu verpflichtet, bundesweit alte Stromzähler auszutauschen. Dieser Prozess wird kontinuierlich umgesetzt. Bis 2030 sollen flächendeckend alle PV-Anlagen über 7 kW mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. 

Sofern Sie eine Bestandsanlage über 7 kWp besitzen, ist der Zeitpunkt für die Abschaltung der Wirkleistungsbegrenzung somit abhängig davon, wann für Ihre Anlage ein intelligentes Messsystem installiert wird. Falls diese Voraussetzung bei Ihnen bereits erfüllt ist, ist der Stichtag für Sie ebenfalls der 01. Januar 2023. Andernfalls werden Sie von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber mit einem intelligenten Messsystem ausgerüstet. Da die Umrüstung bundesweit ins Stocken geraten ist, kann mit Wartezeiten von mehreren Monaten oder mehr gerechnet werden. Sollten Sie eine frühere Installation wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber oder Verteilnetzbetreiber. 

 

Auswirkungen der Gesetzesänderung für sonnenBatterie-Besitzer

Was bedeutet die Gesetzesänderung nun konkret? Für Besitzer einer PV-Anlage inklusive Stromspeicher wird sie erstmal keine großen Neuerungen mit sich bringen. Im Gegensatz zu Inhabern einer PV-Anlage ohne Stromspeicher nutzen sie ohnehin schon einen Großteil Ihrer sauberen Energie vom Dach selbst. Das technische Setup war also in vielen Fällen gar nicht darauf ausgelegt, möglichst große Mengen einzuspeisen, sondern den eigenen Energiebedarf optimal zu managen und die Autarkie zu erhöhen. Die Verluste in der eingespeisten Energiemenge durch die Drosselung auf 70 Prozent lagen für Besitzer einer PV-Anlage in der Regel bei unter 5 Prozent. Bei Anlagen mit einer sonnenBatterie wird der Verlust noch deutlich darunter liegen.  


Des Weiteren ist der Verlust an zusätzlich einspeisbarem Strom durch eine 70-Prozent-Abregelung übrigens auch noch aus weiteren Gründen geringer, als man annehmen würde: In den kalten und dunklen Wintermonaten können PV-Module - bedingt durch die geringe Sonneneinstrahlung - grundsätzlich nicht so viel Strom produzieren, wie ihr Produktblatt verspricht. Die Maximalleistungen von PV-Modulen werden stets unter idealen Laborbedingungen ermittelt und entsprechen damit in den seltensten Fällen der deutschen (Wetter-)Realität. Idealbedingungen für die maximal mögliche Stromproduktion werden also nur selten erreicht. Studien haben gezeigt, dass Solaranlagen nur wenige Tage im Jahr ihre volle Leistung ausschöpfen und der Verlust durch eine Begrenzung für viele private Solaranlagenbetreiber daher relativ gering ist.

 

Was 2023 für sonnen Kunden passieren wird

Unsere Kunden dürfen sich schon jetzt entspannt zurücklehnen. Ihr Fachpartner kann für Sie die Begrenzung der Solaranlagen aus der Ferne abschalten.

Die Umstellung für sonnenBatterien ab Eco 8 und für PV-Anlagen unter 7 kWp kann dann durch den jeweiligen Fachpartner umgesetzt werden.
Bei Anlagen über 7 kWp und unter 25 kWp können Sie Ihren Fachpartner kontaktieren, sobald diese Anlagen die zusätzliche Voraussetzung eines intelligenten Messsystems erfüllen, um die Abschaltung der Begrenzung digital aus der Ferne vornehmen zu lassen (siehe Erläuterung zu den Messsystemen oben). 
Eine Umstellung ist dann möglich, wenn die PV-Reduzierung auch über die sonnenBatterie umgesetzt bzw. genutzt wird.

Für sonnenBatterien älter als Eco 8 ist eine Abschaltung aus der Ferne aus technischen Gründen nicht möglich. 

Bitte beachten Sie, dass Ihnen für die Ummeldung beim zuständigen Netzbetreiber durch den Fachpartner der Aufwand in Rechnung gestellt werden kann. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Anlagendaten im Marktstammdatenregister (MaStR) notwendig, die Sie selbstständig durchführen müssen.
Über die Höhe der Aufwendungen für eine Smart Meter Installation kann Ihnen Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber oder Ihr zuständiger Fachpartner Auskunft geben.

Wir werden Sie selbstverständlich auch zukünftig zu Gesetzesänderungen informiert halten - schauen Sie gerne regelmäßig auf unseren Blog- und Wissensseiten vorbei.