Häufig gestellte Fragen | Übertragbarkeit der Garantie von Hardware Produkten

Was ist bei der Übertragung von Hardware auf einen anderen Kunden zu beachten und wie kann sich dies auf die Garantie auswirken?

Meist gestellte Fragen

In unseren Garantiebedingungen weisen wir bereits darauf hin, dass die Garantie, einschließlich der daraus resultierenden Garantieansprüche, von einem garantieberechtigten Betreiber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von sonnen auf einen Dritten übertragen werden kann. Diese Informationen findet ihr in unseren Garantiebedingungen unter dem Punkt "Übertragbarkeit der Garantie".

Nachfolgend beschreiben wir die Auswirkung eines Eigentümerwechsels mit Standortwechsel und eines Eigentümerwechsels ohne Standortwechsel auf die Garantieansprüche.

Bitte beachtet, dass auch Show-Batterien zu diesem Prozess dazu zählen.

Eigentümerwechsel mit Standortwechsel von Hardware (neuer Standort von sonnenBatterie oder sonnenCharger)

Bei einem Eigentümerwechsel mit Standortwechsel eines Produkts von sonnen wird die Garantie nicht übertragen.

sonnen kann nicht prüfen, ob der Abbau, Transport, die Lagerung und der erneuten Aufbau des Produkts sachgerecht durchgeführt wurde. Insbesondere bei privaten Anlagenverkäufen, zum Beispiel über Plattformen wie eBay, kann sonnen nicht garantieren, dass alle Schritte nach Vorschrift und unter Einhaltung unserer Qualitätsstandards umgesetzt werden.

Sollten Sie planen, gebrauchte Hardware von sonnen zu verkaufen oder eine Anfrage hinsichtlich eines Umbaus haben, dann fragen Sie bitte vor dem Umbau bei sonnen an, ob eine Übertragung der Garantie auf den neuen Betreiber möglich ist.

Die Meldung eines Eigentumswechsels mit Standortwechsel ist auch zwingend notwendig, um die formale Übertragung der Hardware datenschutzkonform durchführen zu können.

Das benötigte Dokument "Eigentümerwechsel bei Standortwechsel von Hardware (neuer Standort von sonnenBatterie oder sonnenCharger)" finden Sie auf unserer Website https://sonnen.de/formulare/.

Eigentümerwechsel durch Verkauf von Hardware ohne Standortwechsel (z. B. Hausverkauf inkl. sonnenBatterie oder sonnenCharger)

Bei einem Eigentümerwechsel, der keinen Standortwechsel der Hardware umfasst, entfallen die Risiken, die beim Abbau, Transport, der Lagerung und dem erneuten Aufbau auftreten könnten. Deshalb wird die Garantie nach Prüfung durch sonnen auf den neuen Betreiber bzw. die neue Betreiberin übertragen.

Die Meldung des Eigentumswechsel ohne einen Standortwechsel ist ebenso zwingend notwendig, um die formale Übertragung der Hardware datenschutzkonform durchführen zu können.

Den Eigentumswechsel können Sie wie gewohnt über das Partner Portal einreichen. Das benötigte Dokument "Eigentümerwechsel durch Verkauf von Hardware ohne Standortwechsel (z. B. Hausverkauf inkl. sonnenBatterie oder sonnenCharger)" finden Sie auf unserer Website https://sonnen.de/formulare.

Alle Informationen zum Garantieprozess finden Sie zum Nachlesen in unseren Garantiebedingungen unter dem Punkt "Übertragbarkeit der Garantie" sowie im Hilfe-Center.