Häufig gestellte Fragen | sonnenFlat
Die Kombination aus Ihrer Photovoltaikanlage und Ihrer sonnenBatterie ermöglicht es, circa 75 % Ihres Strombedarfs zu decken. Die sonnenFlat ist ein Stromvertrag, der Ihnen ermöglicht sogar 100 % Ihres Energiebedarfs abdecken können. Das Ergebnis: Bis zu 0 Euro Stromkosten und die Möglichkeit, zusätzlich bares Geld dazuzuverdienen.
Steuern
Sie haben Fragen zum Thema Steuern bei der sonnenFlat? Hier haben wir die häufig gestellten Fragen für Sie zusammengefasst. Mehr über die Angaben bei Ihrer jährlichen Steuererklärungen finden Sie in unseren Fallbeispielen zur sonnenFlat.
Fallbeispiele
Ehepaar Seidel - Kleinunternehmer
Was bedeutet die gewährte Freistrommenge für meine Steuererklärung?
Mit dem sonnenFlat-Stromvertrag ist der Strom, den Sie aus der sonnenCommunity beziehen für Sie kostenfrei, solange er die vereinbarte Freistrommenge nicht überschreitet. Das Finanzamt bewertet diese kostenfreie Stromlieferung als eine Leistung von sonnen an Sie, die Auswirkungen auf die Einkommens- und ggf. auch Umsatzsteuererklärung hat (je nachdem, ob Sie steuerrechtlich als Kleinunternehmer oder Unternehmer auftreten).
Auf der Jahresrechnung für Ihren sonnenFlat-Stromvertrag wird dieser Sachverhalt unter der Rubrik "Leistungsaustausch" für Sie nachvollziehbar ausgewiesen.
Was ist der sogenannte Leistungsaustausch?
Steuerrechtlich ist die von sonnen gelieferte Freistrommenge eine Leistung, der ein monetärer Wert (der Strompreis) beigemessen werden kann. Für das Finanzamt ist diese Leistung von sonnen an Sie deshalb umsatzsteuerpflichtig.
Im Gegenzug erbringen auch Sie im Rahmen der sonnenFlat Leistungen an sonnen:
- Abtretung Ihres überschüssigen, nicht selbst verbrauchten oder gespeicherten Stroms von der PV-Anlage
- Temporäre und teilweise Bereitstellung der Speicherkapazität Ihrer sonnenBatterie für sonnens virtuelles Kraftwerk
Auch diese Leistungen von Ihnen an sonnen ist ein monetärer Wert beizumessen und, je nach Ihrem persönlichen Steuerstatus, sind diese evtl. umsatzsteuerpflichtig.
Der konkrete Sachverhalt wird auf Ihrer Jahresrechnung für den sonnenFlat-Stromvertrag unter der Rubrik "Leistungsaustausch" nach den separaten Posten aufgeführt. Alle Informationen für Ihre Steuererklärung werden transparent ausgewiesen.
Betrifft der Leistungsaustausch die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer?
Ja. Der Leistungsaustausch umfasst die zwischen Ihnen und sonnen ausgetauschten Leistungen und ist somit umsatzsteuerrelevant.
Daneben sind die einem Gewerbebetrieb (PV-Anlage und sonnenBatterie) zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben auch in der Einkommenssteuer zu berücksichtigen.
Zu den Einnahmen in Ihrem Gewerbebetrieb zählen zum Beispiel
- der Eigenverbrauch Ihres Solarstroms
- die Gewinnbeteiligung für die Teilnahme an sonnens virtuellen Kraftwerk
- die Vergütung für den im Rahmen einer Netzdienstleistung eingespeisten Strom aus Ihrer Batterie
Diesen Einnahmen stehen Ausgaben gegenüber wie zum Beispiel
- die Abschreibung der Anlage
- laufende Betriebskosten wie Versicherungsbeiträge, Kreditzinsen der Anlagenfinanzierung und Wartungs- oder Reparaturkosten
Die Differenz dieser Einnahmen und Ausgaben kann für Ihre Einkommenssteuererklärung relevant sein.
Bitte beachten Sie: Für konkrete Fragen zu Ihrer Einkommenssteuer wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Welche Auswirkung hat der Leistungsaustausch für die Umsatzsteuererklärung?
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer (anstelle der Kleinunternehmerregelung) sind Sie verpflichtet regelmäßig (derzeit monatlich, ab 2021 quartalsweise) eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben. Zusätzlich ist zum Jahresende eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Dafür können Sie sich die beim Kauf gezahlte Vorsteuer für die PV-Anlage und sonnenBatterie (wenn beides zusammen installiert wurde) in der Regel über Ihre Steuererklärung vom Finanzamt wiedererstatten lassen.
Die aus dem Leistungsaustausch resultierenden Umsatzsteuerbeträge müssen in der Umsatzsteuervoranmeldung mit berücksichtigt werden. Die Werte für die monatliche Voranmeldung können Sie auch einfach schätzen (Ihre Freistrommenge geteilt durch zwölf und mal dem aktuellen Bruttostrompreis je Kilowattstunde) bzw. mit Hilfe Ihres Steuerberaters ermitteln. In der Umsatzsteuererklärung am Jahresende werden die monatlichen Voranmeldungen dann mit dem tatsächlichen Wert korrigiert.
Die Umsatzsteuer für die von Ihnen bezogenen Leistungen werden dabei als Vorsteuer abgezogen bzw. mit der Umsatzsteuer der von Ihnen erbrachten Leistung verrechnet.
Gilt der Strombezug innerhalb der Freistrommenge als unentgeltliche Sachentnahme - analog zum Eigenverbrauch?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Freistrommenge um eine Leistung von sonnen an Ihr Unternehmen mit PV-Anlage und Speicher und ist somit steuerlich diesem Gewerbebetrieb zuzurechnen. Die Freistrommenge fließt jedoch direkt und vollständig in Ihren privaten Verbrauch im Haushalt ein. Damit erhöht die Freistrommenge auch Ihren privaten Eigenverbrauch. Das gleiche gilt für einen eventuellen Mehrbedarf an Strom aus dem Netz oberhalb der individuellen Freistrommenge.
Da sich die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben im Gewerbebetrieb aber exakt ausgleichen, erlaubt das Finanzamt auch eine saldierte Berücksichtigung, sowohl in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer (sofern Sie die Umsatzsteuerpflicht gewählt haben). Dafür hat sich auch Familie Thaler in unserem Fallbeispiel entschieden.
Wie wird der Leistungsaustausch in der Jahresrechnung dargestellt?
Sie erhalten von sonnen jährlich eine Rechnung über die bereitgestellte Freistrommenge und die darauf anfallende Umsatzsteuer für den gesamten Abrechnungszeitraum.
Die Jahresrechnung enthält zudem eine Gutschrift für die Abtretung Ihres überschüssigen, nicht selbst verbrauchten oder gespeicherten Stroms von der PV-Anlage sowie für die temporäre und teilweise Bereitstellung der Speicherkapazität Ihrer sonnenBatterie für das virtuelle Kraftwerk.
Wenn Sie für die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer PV-Anlage und der sonnenBatterie die Umsatzsteuerpflicht gewählt haben, wird auf Ihrer Jahresrechnung neben der anfallenden Umsatzsteuer für Ihre Freistrommenge auch eine Gutschrift für die anfallende Umsatzsteuer der von Ihnen erbrachten Leistungen ausgewiesen. Dieser Austausch von Leistungen zwischen Ihnen und sonnen gleicht sich genau aus. Die Abrechnung des Leistungstauschs ergibt für Sie damit keine Aus- oder Nachzahlung.
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen haben, wird unterschieden: Gutschriften an Sie als Kleinunternehmer werden von sonnen ohne Umsatzsteuer ausgestellt, Rechnungen hingegen müssen von sonnen mit der Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Dabei gleichen sich die Nettobeträge der gegenseitig ausgetauschten Leistungen im Wert genau aus. Letztlich bleibt nur ein Überhang für die Differenz und die noch zu entrichtender Umsatzsteuer bestehen, die sonnen für Sie an das Finanzamt weiterleitet. Wie das genau aussieht, sehen wir bei Familie Seidel im Fallbeispiel.
Warum ist der Wert der Nutzung der Batterie gleich hoch wie der Netzbezug?
Mit der Flat erhalten Sie ein Kontingent an kostenlosen kWh. Trotzdem berechnen wir den Wert dieser kostenlosen Lieferung, indem wir einen sonnen-typischen Vergleichspreis in ct/kWh ansetzen, um auf diese Weise die Umsatzsteuer zu errechnen. Somit ist dieser Wert gleich hoch wie bei der Freimenge.
Kann ich mir die beim Kauf bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen?
Mit dem sonnenFlat-Tarif können Sie sich die gezahlte Vorsteuer für die sonnenBatterie und die Photovoltaikanlage erstatten lassen sofern Sie freiwillig die Regelbesteuerung gewählt haben, um den Vorsteuerabzug zu erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Sie den Speicher nachrüsten lassen oder beides zusammen installieren. Da Sie als Speicher-Besitzer mit dem sonnenFlat-Tarif Ihre Batterie über den Leistungstausch mit sonnen auch unternehmerisch nutzen können, wird Ihnen ein größerer steuerlicher Gestaltungsspielraum gewährt, als bei Speichern, die diese Option nicht bieten.
Ihre sonnenBatterie ist damit wie Ihre Photovoltaikanlage grundsätzlich vorsteuerabzugsfähig, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung. Die umsatzsteuerliche Nutzungsanforderung im Rahmen der sonnenFlat wurde vom Bayerischen Landesamt für Steuern bestätigt.
Kann ich meine sonnenBatterie steuerlich abschreiben?
Die Zuordnung des Speichers zum Betriebsvermögen und damit die Möglichkeit zur Abschreibung der Anschaffungskosten hängt vom Anteil der betrieblichen Nutzung ab. Ab 10% betrieblicher Nutzung des Speichers besteht in der Einkommensteuer ein Zuordnungswahlrecht, ab 50% gar eine Zuordnungspflicht.
Als Speicher-Besitzer mit einem sonnenFlat-Tarif räumen Sie sonnen die Möglichkeit ein, Ihre sonnenBatterie in sonnens virtuelles Kraftwerk einzubinden (Stichwort: Leistungstausch). Damit nutzen Sie ihren Speicher auch betrieblich. Im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug der Batterie hat das Bayerische Landesamt für Steuern bereits bestätigt, dass grundsätzlich eine mindestens 10%ige unternehmerische Nutzung vorliegt.
Die steuerliche Abschreibung ist dann übrigens unabhängig davon möglich, ob Sie den Speicher nachrüsten lassen oder zusammen mit einer PV-Anlage installieren.
Somit wird Ihnen für Ihren Speicher mit sonnenFlat-Tarif ein größerer steuerlicher Gestaltungsspielraum gewährt, als bei Speichern ohne sonnenFlat-Tarif, die diese Option nicht bieten.
Was bedeutet die sonnenFlat für meine Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Wenn Sie für die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer PV-Anlage und der sonnenBatterie die Umsatzsteuerpflicht gewählt haben, sind Sie verpflichtet regelmäßig (derzeit monatlich, ab 2021 quartalsweise) eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben.
Damit melden Sie alle im Laufe des Monats bezahlten und erhaltenen Umsatzsteuerbeträge Ihres Unternehmens "PV-Anlage" an. Den Saldo aus der erhaltenen Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Umsatzsteuer überweisen Sie monatlich an das Finanzamt bzw. bekommen Sie vom Finanzamt gutgeschrieben.
Auf der Einnahmenseite müssen neben dem privaten Eigenverbrauch aus der PV-Anlage auch die Einnahmen aus dem Leistungsaustausch mit sonnen für die Bereitstellung Ihrer sonnenBatterie für das VPP berücksichtigt werden. Die Einnahmen aus dem Leistungsaustausch mit sonnen beinhalten dabei auch die anfallenden Umsatzsteuerbeträge. Die Werte für die Voranmeldung an das Finanzamt können Sie auch schätzen.
Beispiele für die Schätzung:
Für eine Abschätzung Ihrer monatlichen Einnahmen von sonnen ziehen Sie Ihre letzte sonnenFlat Jahresrechnung heran. Hier sind die Einnahmen aus der Erbringung von Netzdienstleistungen und die Gutschriften aus dem Leistungsaustausch sowie die dafür jeweils ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge relevant. Die jeweiligen Summen teilen Sie durch 12 und ziehen das Ergebnis für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung heran.
Sie haben bislang noch keine sonnenFlat Jahresrechnung? Für eine Abschätzung Ihrer monatlichen Einnahmen von sonnen multiplizieren Sie Ihre jährliche Freistrommenge mit Ihrem Strompreis je kWh und teilen das Ergebnis durch 12. Diese Werte finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Das Ergebnis und die darin enthaltene Umsatzsteuer (Betrag geteilt durch 119 multipliziert mit 19) ziehen Sie für die Umsatzsteuervoranmeldung heran.
Auf der Ausgabenseite können beispielsweise die gezahlte Vorsteuer aus Wartungs- oder Reparaturrechnungen und in vielen Fällen auch die gezahlte Vorsteuer für die Anschaffung der Batterie von der erhaltenen Umsatzsteuer auf der Einnahmenseite abgezogen werden.
Wie ermittelt sich die Abschreibungsdauer bzw. Abschreibungshöhe für meine sonnenBatterie?
Der Abschreibungszeitraum und damit die Abschreibungshöhe für Ihre sonnenBatterie hängt von der tatsächlichen Integration in Ihre Photovoltaikanlage ab, nämlich dem Einbau vor oder nach dem Wechselrichter. In Abhängigkeit von der Verbauung kann Ihre sonnenBatterie daher steuerlich gesehen als ein selbständiges Wirtschaftsgut oder als unselbständiger Bestandteil Ihrer PV-Anlage gelten.
Wenn Ihre sonnenBatterie steuerlich als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen ist, weil sie sich nach dem Wechselrichter befindet, dann sind die Anschaffungskosten linear mit jährlich 10% über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.
Bildet Ihre sonnenBatterie jedoch durch die Art der Verbauung eine Einheit mit Ihrer PV Anlage und gilt damit als unselbständiges Wirtschaftsgut, so sind die Anschaffungskosten zusammen mit der PV-Anlage linear mit jährlich 5% über einen Zeitraum von 20 Jahren abzuschreiben. Diese steuerliche Behandlung wird vom Bayerische Landesamt für Steuern vorgegeben (Verlautbarung „Hilfe für Photovoltaikanlagen“, Stand: Januar 2019).
Zudem besteht die Möglichkeit, einen Investitionsabzugsbetrag als Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen. Dabei können bereits im Vorjahr der Anschaffung bis zu 40% der Anschaffungskosten als fiktive Betriebsausgaben steuermindernd berücksichtigt werden.
Gilt meine sonnenBatterie steuerlich als selbständiges oder unselbständiges Wirtschaftsgut?
Die steuerliche Einstufung, also ob Ihre sonnenBatterie als ein selbständiges oder unselbständiges Wirtschaftsgut gilt, beeinflusst maßgeblich die Abschreibungsregeln für Ihre sonnenBatterie. Die Einstufung hängt im Wesentlichen vom Typ Ihrer sonnenBatterie und Ihrer PV-Anlage ab. Die letztendliche Einstufung kann also nur vor Ort anhand des individuellen Aufbaus Ihrer Anlage ermittelt werden.
Als Faustregel gilt jedoch: Der Großteil der verkauften sonnenBatterien wird wechselstromseitig angeschlossen, also direkt in Ihrem Haushaltsstromkreis nach dem Wechselrichter der PV-Anlage. Damit sollte es sich bei Ihrer sonnenBatterie in der Regel um ein selbständiges Wirtschaftsgut handeln.
Als Ausnahme davon werden die sonnenBatterie hybrid und optional auch die sonnenBatterie 10 direkt hinter der PV-Anlage an die Gleichstrom-Leitung angeschlossen und ersetzen dabei den Wechselrichter der PV-Anlage, da sie den Gleichstrom selbst in Wechselstrom umwandeln können. Steuerlich gesehen ist die Batterie bei diesem Aufbau gemäß Verlautbarung des Bayerischen Landesamt Teil der PV-Anlage, also ein unselbständiges Wirtschaftsgut, und die Abschreibungsregeln orientieren sich damit an denen der PV-Anlage.
Allgemeine Fragen
Was ist die sonnenFlat?
Die sonnenFlat ist der Stromvertrag für das neue Energiezeitalter, das eine ganz neue, dezentrale und digitale Energiewelt einleitet. Bisherige Stromverträge funktionieren seit Jahrzehnten nach dem gleichen Prinzip: Sie rechnen Kilowattstunden vom Stromanbieter an den Endkunden ab. Die neue Energiewelt bietet den Menschen aber ganz andere Möglichkeiten, die weit darüber hinaus gehen. Die sonnenFlat ist ein intelligenter Stromvertrag, mit dem Haushalte direkt von der digitalen Energiewelt profitieren können.
Der Stromverbrauch, das Teilen des selbst erzeugten Stroms mit der sonnenCommunity, die Gewinnbeteiligung an unserem virtuellen Kraftwerk und – der Cashback - für nachhaltigen Umgang mit Strom – all das vereint die sonnenFlat in einem, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen Stromvertrag. Die sonnenFlat ermöglicht auf diese Weise bis zu 0 Euro Stromkosten, zusätzliche Einnahmen aus unserem virtuellen Kraftwerk sowie einen Cashback, wenn weniger Strom verbraucht wird. Aus monatlichen Kosten werden also Einnahmen – ganz einfach und sauber, für jeden Haushalt.
Wie funktioniert die sonnenFlat?
Die sonnenFlat ermöglicht Mitgliedern der sonnenCommunity, ihre monatlichen Stromkosten auf bis zu 0 Euro zu senken, ganz ohne Gebühren oder Beiträge.
Mit einer PV-Anlage und sonnenBatterie erzeugen Mitglieder rund 3⁄4 ihres Strombedarfs selbst. Den restlichen Strom erhalten sie als Freistrommenge aus der sonnenCommunity – im Gegenzug für überschüssigen Solarstrom, den sie produzieren, nicht selbst verbrauchen und in die sonnenCommunity abgeben.
Mit dem sonnenFlat Konfigurator wird für jeden Stromverbrauch die passende Leistung der Solaranlage und Kapazität der sonnenBatterie berechnet. Das Ziel: Die Größe des gesamten Systems (Solaranlage plus sonnenBatterie) und damit die Freistrommenge so einzustellen, dass genau 0 Euro Stromkosten herauskommen. Die sonnenFlat passt sich also jedem Stromverbrauch an. Doch sie kann noch mehr – denn sie ermöglicht ihren Teilnehmern sogar, Geld zu verdienen, durch:
- Rückvergütung für jede nicht genutzte kWh.
Überschüssiger Solarstrom wird in die sonnenCommunity eingespeist, im Gegenzug erhalten Teilnehmer eine Freistrommenge. Wird diese nicht vollständig genutzt, erhält der Kunde eine Rückvergütung für jede nicht benötigte kWh. Die Höhe der Rückvergütung entspricht dem örtlichen Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge.
- Gewinnbeteiligung am Energiemarkt.
Die sonnenBatterien werden in der sonnenCommunity digital zu einem virtuellen Kraftwerk vernetzt und helfen so auf ganz neue Art und Weise, das Stromnetz stabil zu halten. Diese Netzdienstleistung wird vom Energiemarkt vergütet. Die Gewinnbeteiligung beträgt bei der sonnenBatterie 10 bis 5,5 kWh 65 /Jahr (netto) und ab 5,5 kWh 100,00 € / Jahr (netto). Kunden der sonnenBatterie eco 8 oder älter erhalten in der Regel keine Gewinnbeteiligung.
Kann man auch mit einem Stromspeicher von einem anderen Hersteller an der sonnenFlat teilnehmen?
Die Teilnahme an der sonnenFlat ist nur mit einer sonnenBatterie möglich, da sie technisch perfekt für die Verwendung in unserem virtuellen Kraftwerk (sonnenVPP) abgestimmt ist. Alle sonnenFlat Kunden nehmen an unserem virtuellen Kraftwerk teil und helfen so, die Stromnetze im Falle von Schwankungen stabil zu halten. Andere Stromspeicher können nicht in unser sonnenVPP integriert werden und sind daher nicht kompatibel mit der sonnenFlat.
Wie funktioniert das Strom-Sharing mit der sonnenFlat und warum gibt es eine Freistrommenge?
Die sonnenFlat Kunden stellen ihren überschüssigen Solarstrom, den sie nicht selbst verbrauchen oder speichern können, den anderen Mitgliedern der sonnenCommunity zur Verfügung. Dafür erhalten sie eine Freistrommenge. Diese Freistrommenge steht dann zur Verfügung, wenn nicht ausreichend eigener Solarstrom produziert werden kann, etwa bei längeren Schlechtwetterperioden oder in den Wintermonaten. Zusammen mit dem selbst produzierten Solarstrom und der Freistrommenge deckt der Haushalt also möglichst 100 % seines jährlichen Energiebedarfs. Ziel der sonnenFlat ist es dabei immer, dass die Stromrechnung bis zu 0 Euro beträgt.
Wer kann bei der neuen sonnenFlat teilnehmen?
Alle Kunden mit einer geeigneten sonnenBatterie und einer Photovoltaikanlage können einen sonnenFlat Vertrag abschließen. Aktuell können sonnenFlat Angebote für Kunden ab der Batteriegeneration sonnenBatterie eco 6 oder höher ausgestellt werden. Für die Erstellung eines Angebots kontaktieren Sie bitte Ihren Fachpartner oder unseren Vertrieb.
Wann startet die Belieferung zu bis zu 0 Euro Stromkosten?
Sobald Sie die Auftragsbestätigung für Ihren sonnenFlat-Vertrag erhalten, nehmen wir den Versorgerwechsel vor. Die Belieferung startet im Regelfall dann zu Ihrem gewünschten Lieferstarttermin, welchen Sie bei Bestellung angegeben haben. Das bestätigte Datum des Lieferstarts wird Ihnen dann gesondert kommuniziert. Ihre Freistrommenge und die Gewinnbeteiligung werden aber erst aktiviert, sobald die offizielle Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlagen und der Abtretungsprozess mit dem Verteilnetzbetreiber abgeschlossen wurden.
Gibt es eine Strompreisgarantie bei sonnen?
Ja, sonnen garantiert den aktuellen Strompreis für die gesamte Mindestvertragslaufzeit. Diese beträgt 12 Monate ab Start der Strombelieferung durch die sonnen eServices GmbH, maximal aber bis zum 31.12.2025. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisänderungen, die auf Änderungen der Umsatzsteuer beruhen sowie Preisänderungen, die auf nach Vertragsschluss während der Preisgarantie erstmals wirksam werdenden neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen unmittelbar die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Belieferung oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Belastungen oder entsprechenden neuen Entlastungen beruhen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrem Angebot und Auftragsbestätigung.
Was bedeutet Preisgarantie?
Das Angebot umfasst eine Preisgarantie für alle Preiskomponenten und gilt für 12 Monate ab Start der Strombelieferung durch die sonnen eServices GmbH, maximal aber bis zum 31.12.2025. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisänderungen, die auf Änderungen der Umsatzsteuer beruhen sowie Preisänderungen, die auf nach Vertragsschluss während der Preisgarantie erstmals wirksam werdenden neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen unmittelbar die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Belieferung oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Belastungen oder entsprechenden neuen Entlastungen beruhen.
Wie kann ich ein Angebot für die sonnenFlat erhalten?
Ihre individuelle Berechnung übernimmt Ihr sonnenBatterie-Fachpartner. Wenn Sie noch nicht mit einem Fachpartner gesprochen haben, können Sie hier Kontakt aufnehmen.
Ab wann kann ich die sonnenFlat bestellen?
Die Bestellung der sonnenFlat ist möglich, sobald Sie sich für eine Photovoltaikanlage und sonnenBatterie entschieden haben. Es ist für die Bestellung nicht nötig, dass die Photovoltaikanlage und sonnenBatterie bereits in Ihrem Zuhause installiert und in Betrieb sind.
Was ist der sonnen Fixkostenbeitrag?
Zur Deckung entstehender Fixkosten berechnet sonnen bis zur Aktivierung Ihrer Freistrommenge einen monatlichen Beitrag in Höhe von 10,00 €. Der Betrag wird ab dem ersten vollen Monat der Strombelieferung fällig und gilt tagesgenau bis zum Aktivierungsdatum Ihrer Freistrommenge.
Beispiel:
Belieferungsstart: 01.01.2022
Aktivierung der Freimenge: 15.06.2022
Berechnung:
Anzahl volle Monate = 5 * 10,00€ (brutto) = 50,00 €
Anzahl Tage angebrochener Monat = 16 *0,33€ = 5,28 €
Gesamter Fixkostenbeitrag 55,28 €
Der Fixkostenbeitrag wird mit Ihrer Jahresrechnung abgerechnet.
Vertrag
Wie lange läuft mein Vertrag?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Start der Strombelieferung, maximal aber bis zum 31.12.2025.
Ist der Eigenverbrauch im Gesamtverbrauch des jeweiligen sonnenFlat-Paketes enthalten?
Ja, der Gesamtverbrauch beinhaltet Netzbezug und Eigenverbrauch. Die Freimengenberechnung der sonnenFlat bezieht sich immer auf den Gesamtverbrauch.
Was passiert, wenn meine Photovoltaikanlage und sonnenBatterie bereits in Betrieb sind, ich aber noch einige Zeit an den Stromvertrag bei meinem Stromanbieter gebunden bin? Kann ich die sonnenFlat trotzdem bestellen?
Falls der Stromvertrag bei Ihrem aktuellen Stromanbieter innerhalb der nächsten 6 Monate kündbar ist, können Sie die sonnenFlat bereits heute bestellen und sich damit die attraktiven Vertragsbedingungen sichern. Das Team von sonnen kündigt gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihren alten Vertrag und startet nach Ablauf der Kündigungsfrist Ihre Belieferung mit sauberem Strom aus der sonnenCommunity.
Ihre Freistrommenge ist für Sie reserviert ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage und sonnenBatterie (entscheidend ist das Inbetriebnahmedatum, das in der Anmeldung Ihrer Anlage an die Bundesnetzagentur kommuniziert wird). Bis zur Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter werden Sie Ihre Freistrommenge nicht nutzen. Diese ungenutzte Freistrommenge erhalten Sie am Ende des ersten Abrechnungsjahrs rückvergütet mit dem Cashback. Dieser Cashback entspricht in etwa der Höhe der Einspeisevergütung, die Sie ohne sonnenFlat in diesem Zeitraum vom regional zuständigen Netzbetreiber erhalten hätten.
Falls der Kündigungszeitpunkt bei Ihrem bisherigen Stromanbieter mehr als 6 Monate in der Zukunft liegt, bitten wir Sie, mit der Bestellung der sonnenFlat zu warten.
Wie sehen die Vertragsdetails aus?
Freistrommenge: Individuelles Stromkontingent aus der sonnenCommunity, das Ihnen für den Netzbezug zur Verfügung gestellt wird. Für den Netzbezug oberhalb der Freistrommenge fallen Kosten an.
Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge: Ab 0,40 €/kWh (brutto), Preis variiert regional und geht aus dem sonnenFlat Angebot hervor.
Cashback: Für jede kWh der Freistrommenge, die Sie nicht nutzen, erhalten Sie eine Rückvergütung am Ende des Abrechnungsjahrs. Die Höhe der Rückvergütung entspricht dem Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge.
Grundgebühr: 0,00€/Monat.
Gewinnbeteiligung: Sie erhalten eine Gewinnbeteiligung für Ihre Teilnahme am virtuellen Kraftwerk:
- Bei einer sonnenBatterie 10 (AC) mit einer Kapazität von 5,5 kWh: 65,00 €/Jahr (netto)
- Bei einer sonnenBatterie 10 (AC) mit einer Kapazität ab 5,5 kWh: 100,00 €/Jahr (netto)
- Bei einer sonnenBatterie 10 performance (AC) mit einer Kapazität ab 11 kWh: 100,00 €/Jahr (netto)
- Die sonnenBatterie 10 mit DC-Modul oder ältere Batteriegenerationen erhalten keine Gewinnbeteiligung
Für die direkte Einspeisung Ihrer sonnenBatterie in das Stromnetz zur Netzstabilisierung erhalten Sie von sonnen eine zusätzliche Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Die Vergütung entspricht dabei Ihrem Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge. Liegt Ihr Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge beispielsweise bei 40 Cent/kWh, dann erhalten Sie für jede zur Netzstabilisierung eingespeiste kWh ebenfalls 40 Cent/kWh.
Besitzen Sie eine sonnenBatterie, die direkt an der Photovoltaikanlage angeschlossen ist (DC-Kopplung), können Sie an der sonnenFlat teilnehmen, sind aber durch die eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten zur Netzstabilisierung von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen.
Abtretung: Sie treten den in Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom an sonnen ab. Ihr Eigenverbrauch ist von der Abtretung ausgeschlossen. sonnen erhält Einnahmen aus der Vermarktung Ihres Solarstroms, der ins Netz eingespeist wird (z.B. die EEG-Vergütung). Sie profitieren im Gegenzug von den Konditionen der sonnenFlat wie Ihrer individuellen Freistrommenge.
Abführung der EEG-Umlage: Relevant für Haushalten mit einer Photovoltaikanlage ab einer Größe von 30 kWp oder einem Eigenverbrauch ab 30.000 kWh/Jahr: Die EEG-Umlage muss in diesen Fällen aus regulatorischen Gründen durch den Anlagenbetreiber, also Sie selbst, abgeführt werden. Hierfür ist eine jährliche Meldung Ihrer Anlagengröße und Ihres Eigenverbrauchs an den regional zuständigen Netzbetreiber abzugeben.
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate, maximal aber bis zum 31.12.2025.
Kündigungsfrist: mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit 30 Tage.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht und wann kann sonnen kündigen?
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die sonnen eServices GmbH den Preis innerhalb der Preisgarantie aufgrund der Erhöhung von Preis-Bestandteilen durch Dritte, wie z.B. Netzentgelte, erhöhen muss. Die genauen Kündigungsbedingungen können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Angebot und Auftragsbestätigung entnehmen.
Vertragswechsel
Meine PV-Anlage wurde zwischen 2009 und 2012 installiert. Warum kann ich nicht in die neue sonnenFlat wechseln?
Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden, erhalten nicht nur eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom, sondern ebenfalls eine Vergütung für den selbst verbrauchten Strom. Die neue sonnenFlat ist aktuell noch nicht für dieses Modell ausgerichtet.
Ich habe das Angebot für die neue sonnenFlat im Kundenportal gebucht. Was sind die nächsten Schritte?
Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben und ein Mitarbeiter diese überprüft hat, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung. Sind alle benötigten Informationen vollständig, leiten wir den Tarifwechsel in die Wege. Sobald der Wechseltermin feststeht, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung per E-Mail. Der Wechsel funktioniert nahtlos und ist vollautomatisiert. Sie haben hierbei keine Ausfallzeit.
Ist es für mich ein Vorteil, mit der neuen sonnenFlat auch eine E-Ladestation oder eine Wärmepumpe zu betreiben?
Weitere Verbraucher, wie z. B. eine E-Ladestation oder eine Wärmepumpe können Ihnen dabei helfen, Ihren Eigenverbrauch noch weiter zu optimieren. Bei der neuen Flat wird der Eigenverbrauch nicht in die Freimenge eingerechnet und somit können Sie unlimitiert selbst produzierten Strom für große Stromverbrauchsquellen nutzen.
Welche steuerlichen Unterschiede muss ich bei meinem aktuellen Stromvertrag und der neuen sonnenFlat beachten?
Als Unternehmen dürfen wir Ihnen leider keine direkte Beratung zum Thema Steuern anbieten. Bitte wenden Sie sich bei steuerlichen Themen an Ihren Steuerberater. Die Wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Steuern haben wir für Sie im Kundenportal oder in den Steuer FAQ zusammengefasst.
Berechnungslogik
Wie berechnet sich ein individuelles Angebot?
Es gibt nicht die eine sonnenFlat: Denn der sonnenFlat Stromvertrag wird für Sie maßgeschneidert. Das bedeutet, er ist immer genau auf Ihren Haushalt und Ihre Familie abgestimmt.
Viel Sonne = viel Freistrommenge.
Die Freistrommenge kann von Ihnen eingesetzt werden für den Strom, den Sie zusätzlich zu Ihrer Photovoltaikanlage und sonnenBatterie an weniger sonnigen Tagen aus dem Netz benötigen. Die Höhe Ihrer Freistrommenge hängt maßgeblich von der Produktion Ihrer Photovoltaikanlage und der Kapazität Ihrer sonnenBatterie ab. Sprich: Je mehr Solarstrom Sie der sonnenCommunity zur Verfügung stellen, umso mehr Freistrommenge erhalten Sie zurück.
Eine weitere Besonderheit der sonnenFlat: Verbrauchen Sie die Freistrommenge nicht komplett, erhalten Sie am Ende des Jahres einen Cashback - eine Rückvergütung ab 0,40 €* für jede ungenutzte Kilowattstunde (brutto). So lohnt sich Strom sparen und die Nutzung Ihres eigenen Solarstroms doppelt.
Stromnetze stabilisieren = Gewinnbeteiligung genießen.
Da Sie mit Ihrer sonnenBatterie einen wertvollen Beitrag zur Netzstabilisierung leisten, steht Ihnen im Rahmen der sonnenFlat zusätzlich eine Gewinnbeteiligung zu.* Die sonnenBatterien des virtuellen Kraftwerks nehmen bei Bedarf jeweils kleine Strommengen aus dem Netz auf oder geben diese ins Netz ab. So tragen sie zur Stabilität des Stromnetzes bei. Wir von sonnen können mit dieser Leistung am Energiemarkt Geld verdienen. Ihre Gewinnbeteiligung errechnet sich nach einem fairen Prinzip: Für die Teilnahme am virtuellen Kraftwerk erhalten Sie bei einer sonnenBatterie mit einer Kapazität ab 11 kWh eine Mindest-Gewinnbeteiligung in Höhe von 100 € pro Jahr (netto). Bei einer kleineren sonnenBatterie mit einer Kapazität von 5,5 kWh erhalten Sie eine Mindest-Gewinnbeteiligung in Höhe von 65 € pro Jahr (netto). Zusätzlich erhalten Sie für jede Kilowattstunde Strom, die Ihre sonnenBatterie zur Netzstabilisierung in das Netz einspeist, eine Vergütung ab 0,40 €** (brutto).
Einen Anspruch auf die Gewinnbeteiligung haben sonnenBatterien, die an den Wechselstromkreis Ihres Hauses angeschlossen sind (AC-Kopplung). sonnenBatterien, die direkt an der Photovoltaikanlage angeschlossen sind (DC-Kopplung), können an der sonnenFlat teilnehmen, sind aber durch die eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten zur Netzstabilisierung von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen. Ein zertifizierter Fachpartner in Ihrer Region wird Sie gerne zu dem für Sie passenden sonnenBatterie-Typ beraten.
*Die Rückvergütung pro kWh ungenutzer Freistrommenge variiert regional. Sie ergibt sich aus Ihrem sonnenFlat Angebot. Die Höhe der Rückvergütung entspricht dem Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge.
**Die Vergütung pro eingespeister kWh zur Netzstabilisierung variiert regional. Sie ergibt sich aus Ihrem sonnenFlat Angebot. Die Höhe der Vergütung entspricht dem Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge.
Wie erzielen sonnenFlat Kunden 100% Unabhängigkeit zu bis zu 0 Euro Stromkosten?
sonnenFlat Kunden erzeugen an besonders sonnigen Tagen mit ihrer Photovoltaikanlage mehr Strom als sie in ihrem Haus verbrauchen oder speichern können. Diesen überschüssigen Solarstrom speisen sie ins Stromnetz ein und teilen ihn so mit anderen Mitgliedern der sonnenCommunity. Im Gegenzug erhalten sonnenFlat Kunden eine Freistrommenge aus der sonnenCommunity: Dieses Stromkontingent können sie beispielsweise an weniger sonnigen Tagen verbrauchen. So lassen sich die Stromkosten auf bis zu 0 Euro senken und 100% Unabhängigkeit von konventionellen Stromversorgern erzielen. Eine Grundgebühr gibt es bei der sonnenFlat übrigens nicht.
Welche Kosten haben sonnenCommunity-Mitglieder durch die sonnenFlat?
Solange die individuell berechneten Freistrommenge nicht überschritten wird, entstehen keine Stromkosten. Sollte der Netzbezug die Freistrommenge übersteigen, beziehen Sie diesen zusätzlichen Netzbezug zu einem örtlichen Strompreis ab 40 Cent/kWh.
Wann fallen Zählerkosten an?
Mit Start der Belieferung übernimmt sonnen die Kosten für den Messstellenbetriebs eines üblichen Netzbezugszählers des Kunden. sonnen trägt natürlich auch die Kosten für Installation und Betrieb der sonnen Zähler. Jedoch muss der Kunde die Installationskosten für den Netzbezugszählers des Verteilnetzbetreibers tragen. Ist ein Produktionszähler für die Erzeugungsanlage vorgeschrieben, übernimmt sonnen eServices dessen Kosten, wenn und in der Höhe, in welcher diese im Rahmen der abgetretenen Einspeiseabrechnung durch den Netzbetreiber in Rechnung gestellt werde. Für darüber hinaus installierte Zähler trägt der Kunde sowohl die Installations- als auch Betriebskosten.
Welche Kosten für die Stromzähler und den Messstellenbetrieb habe ich als Kunde zu tragen?
Für die neue sonnenFlat gilt: Kein sonnen-Kunde muss die Kosten für den Messstellenbetrieb der sonnen-Zähler zahlen. Diese übernimmt sonnen im Rahmen der Belieferung. Es fallen auch keine Kosten für die Installation der Smart Meter von sonnen an.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb eines normalen Zweirichtungszählers Ihres lokalen Verteilnetzbetreibers übernimmt sonnen ebenfalls schon mit Belieferungsstart. Die Kosten für die Installation dieser Verteilnetzbetreiber-Zähler werden nicht von sonnen übernommen.
Was ist der sonnenFlat Konfigurator?
Für die Berechnung Ihres individuellen Angebots haben wir von sonnen einen intelligenten sonnenFlat Konfigurator entwickelt. Ein zertifizierter Fachpartner in Ihrer Region wird diesen nutzen, um eine passende Lösung aus Photovoltaikanlage, sonnenBatterie und sonnenFlat für Sie zu berechnen. Als Grundlage für jedes sonnenFlat Angebot benötigt Ihr Fachpartner nur wenige Informationen von Ihnen, wie z.B. den Standort Ihres Hauses, Ihre Dachgröße und Ihren jährlichen Stromverbrauch.
Auf Basis dieser Informationen ermittelt Ihr Fachpartner die perfekte Lösung für Sie. Sie entscheiden selbst: Falls Sie vor allem an 0 € Stromkosten interessiert sind, wird Ihr Fachpartner über den sonnenFlat Konfigurator die passende Mindestgröße der Photovoltaikanlage und die Mindest-Kapazität der sonnenBatterie errechnen. Die damit zusammenhängende Freistrommenge der sonnenFlat reicht auf Grundlage der aktuellen Stromkosten aus, um Ihren restlichen Strombedarf zu decken. Sie freuen sich über 0 € Stromkosten und die Gewinnbeteiligung.
Wenn mehr Platz auf Ihrem Dach zur Verfügung steht und Sie noch stärker profitieren möchten, können Sie Ihre Photovoltaikanlage und sonnenBatterie auch größer auslegen. Sie erhalten dann eine besonders hohe Freistrommenge im Rahmen der sonnenFlat. So genießen Sie 0 € Stromkosten, die Gewinnbeteiligung und profitieren in diesem Fall besonders vom Cashback für Ihre ungenutzte Freistrommenge, da Sie diese voraussichtlich nicht vollständig nutzen werden. Zudem sind Sie zukünftig gerüstet für weitere elektrische Großverbraucher, wie z.B. ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe.
Sollte Ihr Dach nicht genügend Platz bieten, reicht die Freistrommenge der sonnenFlat eventuell nicht ganz aus, um Ihren restlichen Strombedarf zu decken. Das ist kein Problem. Für den darüber hinausgehenden Strombezug oberhalb der Freistrommenge zahlen Sie einen fairen Strompreis*. Um diese zusätzlichen Kosten zu decken, zahlen Sie einen monatlichen Abschlag.
*Der Strompreis pro kWh für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge variiert regional. Er ergibt sich aus Ihrem sonnenFlat Angebot.
Abrechnung
Wie sieht meine individuelle Freistrommenge aus?
Die Freistrommenge wird für jeden Haushalt individuell berechnet. Dabei werden die sonnenBatterie und die Photovoltaikanlage, soweit möglich, so aufeinander abgestimmt, dass der Haushalt bis zu 0 Euro Stromkosten erreicht. Als Freistrommenge zählt dabei der aus der sonnenCommunity bezogene Strom, der in Ihrem Haushalt verbraucht wird. Der Eigenverbrauch des selbst produzierten Solarstrom wird in der neuen sonnenFlat nicht mehr auf die Freistrommenge angerechnet.
Wie berechnet sich die monatliche Vorauszahlung?
Die monatliche Vorauszahlung ist ein eventuell anfallender monatlicher Abschlag eines Haushalts an sonnen, die die Kosten für den Netzbezug des Haushalts oberhalb der Freistrommenge abdecken soll. Die monatliche Vorauszahlung wird über den sonnenFlat-Konfigurator am Anfang des Abrechnungsjahrs und auf Basis von Prognose-Werten berechnet. Er beträgt Null, wenn die berechnete Freistrommenge voraussichtlich ausreichen wird, um den benötigten Netzstrom für den Haushalt zu decken. Für die Jahresabrechnung wird der konkrete Netzbezug des Haushalts durch den lokalen Netzbetreiber vor Ort und/oder durch eine Fernauslesen vom Stromzähler abgelesen.
Wie berechnet sich die prognostizierte Rückvergütung der ungenutzten Freistrommenge – der Cashback?
Der prognostizierte Cashback ist die voraussichtliche jährliche Rückvergütung, die Sie für die nicht genutzte Freistrommenge am Ende eines Abrechnungsjahres von sonnen erhalten. Die tatsächliche Höhe der Rückvergütung wird am Ende des Abrechnungsjahres, basierend auf den Zählerwerten zum tatsächlichen Netzbezug berechnet.
Was passiert, wenn die Rechnung eine Forderung aufweist?
Fällige Beträge (z.B. für eine Überziehung der Freistrommenge) werden sechs Tage nach dem Rechnungsversand eingezogen. Alle weiteren Informationen zu Ihrer Jahresabrechnung zur sonnenFlat finden Sie in den FAQ Rechnung.
Wieso fallen Kosten für die Überziehung an?
Der Stromverbrauch innerhalb der individuellen Freistrommenge verursacht für Sie keine Kosten. Wenn der jährliche Netzbezug Ihre Freistrommenge übersteigt, fallen Kosten ab 40 ct/ kWh für den zusätzlichen Strombezug an. Über Ihre Jahresabrechnung für die neue sonnenFlat erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu eventuell angefallenen Mehrkosten. Wenn Sie weniger als die berechnete Freistrommenge verbraucht haben, wird Ihnen der nicht benötigte Strom zum ortsüblichen Strompreis je Kilowattstunde rückvergütet.
Was passiert, wenn ich meine Freistrommenge der sonnenFlat aufgebraucht habe?
Keine Sorge! Sie werden weiterhin mit sauberem Strom aus der sonnenCommunity versorgt. Die Freistrommenge steht Ihnen zur Verfügung für den Strombedarf, für den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage und sonnenBatterie allein nicht aufkommen können. Falls Sie einmal bereits vor dem Ablauf eines Jahres Ihre gesamte Freistrommenge aufbrauchen, geht bei Ihnen nicht das Licht aus. Der zusätzlich benötigte Strom wird Ihnen am Ende des Abrechnungsjahres mit dem Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge in Rechnung gestellt. Dieser Preis ergibt sich aus dem sonnenFlat Angebot.
Beispiel: So sieht die sonnenFlat-Jahresrechnung aus
Freistrommenge
Was passiert, wenn nach einem Jahr die tatsächliche Photovoltaik-Produktion meiner Anlage von den sonnenFlat-Annahmen abweicht?
Die Prognose Ihrer Photovoltaik-Produktion hat Einfluss auf die Höhe der Freistrommenge und fließt in die Berechnung der sonnenFlat ein. Liegt die tatsächliche Photovoltaik-Produktion nach einem Abrechnungsjahr im typischen Abweichungsrahmen durch Saison- oder Jahresschwankungen (Unter- oder Überschreitung des Prognose-Wertes um nicht mehr als 10 %), hat dies keine Auswirkungen auf die sonnenFlat.
Falls die tatsächliche Photovoltaik-Produktion nach einem Jahr außerhalb dieses Abweichungsrahmen liegt (Unter- oder Überschreitung des Prognose-Wertes um mehr als 10%), wird Ihre Freistrommenge für das nächste Abrechnungsjahr neu berechnet:
• Produziert Ihre Photovoltaikanlage deutlich mehr Strom, kommt Ihnen das in Form einer höheren Freistrommenge für das nächste Abrechnungsjahr zugute.
• Produziert Ihre Photovoltaikanlage deutliche weniger Strom, wird Ihre Freistrommenge für das nächste Abrechnungsjahr nach unten korrigiert.
Damit möchte sonnen das Stromsharing innerhalb der sonnenCommunity für alle Mitglieder gewährleisten.
Was passiert, wenn sich mein Gesamtstromverbrauch nach Abschluss der sonnenFlat verändert?
Die Höhe Ihres Gesamtstromverbrauchs (dieser umfasst Ihren Eigenverbrauch über die Photovoltaikanlage und sonnenBatterie und Ihren Netzbezug) hat Einfluss auf die Höhe der Freistrommenge und fließt in die Berechnung der sonnenFlat ein.
Weicht Ihr tatsächlicher Gesamtstromverbrauch nach einem Abrechnungsjahr deutlich (mehr als 20%) von der Annahme ab, wird Ihre Freistrommenge für das nächste Abrechnungsjahr neu berechnet:
• Unterschreitet Ihr Gesamtstromverbrauch die Annahme deutlich, teilen Sie mehr überschüssigen Solarstrom mit der sonnenCommunity und profitieren deshalb von einer Erhöhung der Freistrommenge für das nächste Abrechnungsjahr.
• Überschreitet Ihr Gesamtstromverbrauch die Annahme deutlich, wird Ihre Freistrommenge für das nächste Abrechnungsjahr nach unten korrigiert.
Damit möchte sonnen das Stromsharing innerhalb der sonnenCommunity für alle Mitglieder gewährleisten.
Was passiert, wenn ich meine Freistrommenge nicht vollständig ausschöpfe?
Jede nicht benötigte Kilowattstunde wird von sonnen rückvergütet. Je nach Region sind das durchschnittlich 42 Cent je Kilowattstunde, die als zusätzliche Einnahmen gutgeschrieben werden. Wenn Sie also Strom sparen und Ihren Autarkiegrad optimieren, werden Sie mit der neuen sonnenFlat sogar finanziell belohnt!
Was passiert, wenn mein Netzbezug die Freistrommenge übersteigt?
Das ist kein Problem, der Mehrbedarf oberhalb der Freistrommenge wird auch von der sonnenCommunity abgedeckt. So ist sichergestellt, dass sonnenFlat Kunden jederzeit bei Bedarf sauberen Strom beziehen können. Je nach Region wird der Mehrbedarf ab 40 Cent je Kilowattstunde berechnet.
EEG
Warum wird die EEG-Einspeisevergütung bei der neuen sonnenFlat nicht an mich ausgezahlt?
Der überschüssige Solarstrom wird der sonnenCommunity zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug dafür wird Ihnen eine individuelle Freistrommenge gewährt, mit der Sie Ihre Stromkosten auf bis zu 0€ im Jahr senken oder sogar eine Rückvergütung für den nicht verbrauchten Strom Ihrer Freistrommenge erhalten. Mit einer sonnenBatterie 10 erhalten Sie zudem für Ihren Beitrag zur Netzstabilisierung eine Gewinnbeteiligung von bis zu 100 Euro (netto) im Jahr.
Mit der neuen sonnenFlat haben Sie also im Regelfall einen deutlich höheren finanziellen Vorteil im Vergleich zu einem Standard-Stromtarif mit der Auszahlung der EEG-Vergütung.
Was passiert mit meiner Einspeisevergütung, wenn ich die sonnenFlat kündigen sollte?
Sie erhalten die EEG-Vergütung wieder zum gleichen Vergütungssatz ausbezahlt, wie vor Ihrem sonnenFlat-Vertrag.
Wieso erhalte ich eine "Einspeisebestätigung" und/oder einen "Einspeisevertrag" von meinem Verteilnetzbetreiber, obwohl ich meinen Strom abtrete?
Zunächst ist zwingend eine Anmeldung der Einspeisevergütung (EEG) bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber von Ihnen als Kunde durchzuführen. Erst sobald Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb ist und die EEG bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber angemeldet ist, reichen wir die Abtretungserklärung ein.
Technik
Wer kann an dem virtuellen Kraftwerk von sonnen teilnehmen?
Mitmachen können alle sonnenBatterie-Besitzer. Jedoch können nur die Besitzer einer sonnenBatterie 10 vollumfänglich und Besitzer einer eco 8 größtenteils an den Maßnahmen zur Netzstabilisierung teilnehmen. Daher haben aktuell auch nur diese Kunden Anspruch auf die garantierte Gewinnbeteiligung. Die sonnenFlat bietet jedoch für alle Kunden den Vorteil seine jährlichen Stromkosten auf bis zu 0 Euro zu senken. So profitieren auch alle Kunden von der Rückvergütung ungenutzter Freistrommenge (Cashback), etwa wenn Energie eingespart werden konnte oder aber die Autarkie des Haushalts gesteigert werden konnte.
Lässt sich die sonnenFlat auch mit mehreren, kaskadierten sonnenBatterien abschließen?
Ja, die Berechnung mit bis zu neun kaskadierten sonnenBatterien ist über den sonnenFlat Konfigurator möglich.
Welche technischen Voraussetzungen müssen bei älteren Batteriegenerationen als eco 8 und DC-Anlagen erfüllt sein?
Besitzen Sie keine sonnenBatterie 10 oder eco 8 als AC-Variante, ist die Nutzung Ihrer sonnenBatterie für einige Netzdienstleitungen nicht vollumfänglich möglich. Daher können sich für ältere Batteriegenerationen ggf. andere technische Voraussetzungen für die sonnenFlat ergeben (z.B. mit Hinblick auf die Zählerplatzvorbereitung). Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Fachpartner oder unseren Vertrieb. Die genauen technischen Voraussetzungen ergeben sich aus Ihrem sonnenFlat Angebot und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Welche technischen Voraussetzungen müssen mit der sonnenBatterie 10 und eco 8 für die Teilnahme an den Netzdienstleistungen erfüllt sein?
Für den Einbau der Smart Meter von sonnen muss in Ihrem Verteilerkasten neben Ihrem Netzbezugszähler ein zusätzlicher, freier Zählerplatz vorhanden sein. Zusätzlich muss die Möglichkeit einer PV-Reduzierung gegeben sein. Darüber hinaus muss die sonnenBatterie permanent mit dem Internet verbunden sein. Abweichende technische Voraussetzungen ergeben sich aus ihrem sonnenFlat Angebot. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Installationspartner die Details ab.
Welche Modelle der sonnenBatterie sind für die neue sonnenFlat zugelassen?
Mit einer sonnenBatterie 10 oder einer vorherigen Produktgeneration kann Ihr Installateur oder das Vertriebsteam von sonnen schon heute über einen Konfigurator Ihr individuelles Angebot erstellen. Ältere Batteriegenerationen profitieren ebenfalls von den Vorteilen der sonnenFlat, haben allerdings keinen Anspruch auf die garantierte Gewinnbeteiligung, da die sonnenBatterien nicht vollumfänglich in das virtuelle Kraftwerk von sonnen integriert werden können.
Lässt sich die sonnenFlat auch mit mehreren PV-Anlagen abschließen?
Ja, die PV-Anlagen müssen dafür aber bei Ihrem Netzbetreiber zusammengelegt werden. Nur dann können Sie auch von der Gewinnbeteiligung profitieren. Die Berechnung dafür wird ab dem zweiten Quartal 2020 über den sonnenFlat Konfigurator möglich sein. Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte Ihren Fachpartner.
Lässt sich ein sonnenFlat Vertrag abschließen, wenn man auf den Eigenverbrauch eine Vergütung erhält?
Nein, Solaranlagen mit einer Eigenverbrauchsvergütung (Installation von 2009 bis März 2012) können leider nicht die sonnenFlat nutzen.
Kann ich an der sonnenFlat teilnehmen, wenn ich neben der PV-Anlage noch weitere Erzeugungsanlagen (z.B. BHKW) habe?
Ja, allerdings kann in diesem Fall keine Gewinnbeteiligung gewährleistet werden, da sich das Messkonzept in diesem Haushalt von dem für das VPP benötigte unterscheidet.
Einrichtungsprozess
Wie profitiere ich als sonnenBatterie-Besitzer von der Teilnahme an dem virtuellen Kraftwerk von sonnen?
Mit einer sonnenBatterie 10 erhalten sonnenBatterie Besitzer über die sonnenFlat eine Gewinnbeteiligung von bis zu 100 Euro (netto) im Jahr, wenn Sie an unserem virtuellen Kraftwerk teilnehmen. Damit beteiligt sonnen erstmals direkt private Haushalte an Einnahmen an den Energiemärkten für Netzdienstleistungen. Aktuell handelt es sich dabei vor allem um Primärregelleistung (PRL). Aber das ist erst der Anfang:
Darüber hinaus arbeiten wir schon heute daran zusätzlich Netzdienstleistungen am Energiemarkt anbieten zu können, um damit in Zukunft auch den Kunden noch mehr Möglichkeiten zu bieten.
Was passiert, wenn ich bereits vor der Inbetriebnahme meiner Photovoltaikanlage und sonnenBatterie Strom über die sonnenFlat beziehe?
Das ist kein Problem. Im Gegenteil: Die sonnenCommunity freut sich, Sie so früh wie möglich mit sauberem Strom zu beliefern. Ihre Freistrommenge können wir Ihnen jedoch erst ab dem Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage und sonnenBatterie zur Verfügung stellen. Für den Strombezug aus der sonnenCommunity vor Inbetriebnahme zahlen Sie den Strompreis, denen wir Ihnen auch bei Netzbezug oberhalb der Freistrommenge in Rechnung stellen. Zusätzlich zahlen Sie einen kleinen monatlichen Beitrag.
Was passiert, wenn meine Photovoltaikanlage und sonnenBatterie bereits in Betrieb sind, ich aber noch einige Zeit an den Stromvertrag bei meinem Stromanbieter gebunden bin?
Ihre Freistrommenge ist für Sie ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage und sonnenBatterie reserviert. Bis zur Kündigung bei Ihrem vorherigen Stromanbieter werden Sie Ihre Freistrommenge aufsparen und diese erst ab dem Tag des Anbieterwechsels für sich nutzen. Sofern Sie am Ende des Abrechnungsjahres die Freistrommenge nicht vollständig ausgeschöpft haben, wird Ihnen die verbliebene Freistrommenge über den Cashback rückvergütet.
Falls der Kündigungszeitpunkt bei Ihrem bisherigen Stromanbieter mehr als sechs Monate in der Zukunft liegt, bitten wir Sie, mit der Bestellung der sonnenFlat zu warten.
Fallbeispiele zur Aktivierung der Freistrommenge finden Sie hier.
Zwei PV-Anlagen
Wie viele PV-Anlagen kann ich im Rahmen der sonnenFlat betreiben?
Ein sonnenFlat Vertrag kann immer nur für einen Netzanschluss abgeschlossen werden. Hinter dem Netzanschluss können Sie eine oder zwei PV-Anlagen betreiben. Mehr als zwei PV-Anlagen sind aktuell im Rahmen der sonnenFlat nicht möglich.
Welche technischen Voraussetzungen muss mein System erfüllen, wenn ich zwei PV-Anlagen für einen sonnenFlat-Vertrag nutzen möchte?
Die beiden PV-Anlagen müssen beim Verteilnetzbetreiber "zusammengelegt" werden, sodass Sie als Kunde einen Anspruch auf Mischvergütung erhalten. Die Mischvergütung errechnet sich aus den unterschiedlichen Einspeisevergütungen der einzelnen PV-Anlagen. Ihr System sollte somit folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Beide PV-Anlagen erfüllen die Voraussetzungen gem. § 24 EEG 2017
- Die PV-Anlagen laufen über denselben Netzanschlusspunkt
- Der Netzbetreiber ist einverstanden, dass beide PV-Anlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung (ein Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt) abgerechnet werden.
Was geschieht, wenn die beiden PV-Anlagen nicht zusammengelegt wurden oder nicht zusammengelegt werden konnten?
Im Rahmen der Aufnahme der Anlage in das virtuelle Kraftwerk prüft sonnen ob beide PV-Anlagen zusammengelegt wurden. Ist dies nicht erfolgt, wird sonnen den Endkunden sowie den Fachpartner informieren. Sollten die Anlagen auch weiterhin nicht zusammengelegt werden, kann sonnen den sonnenFlat Vertrag mit dem Endkunden leider nicht aufrechterhalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Anlagen-Erweiterung und einer zusätzlichen, neuen Anlage?
Ob es sich um eine Anlagen-Erweiterung oder um eine Neu-Installation handelt, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beiden Anlagen ab. Werden mehrere PV-Anlagen innerhalb von zwölf Kalendermonaten in Betrieb genommen, entspricht das einer Anlagenerweiterung und sie zählen als eine Anlage. Wird die zusätzliche PV-Anlage mehr als zwölf Kalendermonate später als die bestehende Anlage installiert, wird sie als Neu-Installation gewertet. Weitere Informationen zur rechtlichen Definition finden Sie unter § 24 EEG 2017.
Wie erfolgt die Berechnung der Freistrommenge, wenn das sonnenFlat Angebot zwei PV-Anlagen umfasst?
Ist die Höhe der Einspeisevergütung bei den beiden PV-Anlagen unterschiedlich, berücksichtigt sonnen dies bei der Berechnung der Freistrommenge. Je größer die PV-Anlage ist und je höher die Einspeisevergütung je PV-Anlage, desto größer wird auch die Freistrommenge der sonnenFlat ausfallen.
Wie funktioniert die Abtretung der Einspeisevergütung bei zwei PV-Anlagen?
Sie treten als sonnenFlat-Kunde für beide PV-Anlagen den PV-Strom an sonnen ab. Die Abtretung erfolgt wie bei der sonnenFlat üblich mittels einer Abtretungserklärung im Rahmen des sonnenFlat Bestellprozesses. Nachdem Sie die Abtretungserklärung unterzeichnet haben, übernimmt sonnen alle weiteren Schritte bzgl. der Abtretung – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was passiert mit der Einspeisevergütung der beiden PV-Anlagen, wenn ich den sonnenFlat Vertrag kündige?
Sollten Sie sich dazu entschließen, den sonnenFlat Vertrag zu kündigen, erhalten Sie nach Ablauf des Vertrags die Einspeisevergütung beider PV-Anlagen wieder vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt.
Wird eine Zählerplatzvorbereitung und die 0%-PV-Reduzierung auch bei einem sonnenFlat-Vertrag mit zwei PV-Anlagen benötigt?
Ja, die Zählerplatzvorbereitung sowie die 0%-PV-Reduzierung müssen verpflichtend hergestellt werden, wenn dies nicht explizit im sonnenFlat Angebot ausgeschlossen wurde. Wichtig ist hier, dass die PV-Reduzierung für beide PV-Anlagen hergestellt werden muss. Details dazu finden Sie in der Installationsanleitung der sonnenFlat. Die Dokumentation der technischen Vorbereitung übernimmt unser Fachpartner für Sie. Im Rahmen dieser Dokumentation stellt uns der Fachpartner auch ein Schaltbild Ihrer Anlage zur Verfügung.
Wenn ich im Rahmen der sonnenFlat neben einer vorhanden Bestandsanlage eine neue PV-Anlage installieren möchte, muss ich dann die neue Anlage beim Verteilnetzbetreiber anmelden?
Ja. Sie müssen jede neue PV-Anlage beim Verteilnetzbetreiber und bei den relevanten staatlichen Behörden anmelden – unabhängig davon, ob Sie bereits eine Bestandsanlage besitzen, oder nicht.
Werden auch die Anlagen der sonnenFlat Kunden mit zwei PV-Anlagen in das virtuelle Kraftwerk von sonnen aufgenommen, um die Netze zu stabilisieren?
Ja, auch die sonnenFlat Kunden mit zwei PV-Anlagen werden Teil unseres virtuellen Kraftwerks. Für Ihren Beitrag zur Netzstabilisierung erhalten Sie wie andere sonnenFlat Kunden eine Gewinnbeteiligung.
Was ist der PV-Anlagenschlüssel?
Der PV- oder EEG-Anlagenschlüssel ist eine eindeutige Identifikationsnummer Ihrer PV-Anlage, die der zuständige Netzbetreiber bei der erstmaligen Anmeldung Ihrer Anlage vergibt.
Wie sieht diese Identifikationsnummer aus?
Die Nummer hat eine gesetzlich vorgegebene Struktur und beginnt mit "E" für Erneuerbare Energien gefolgt von 32 Ziffern.
Wo kann ich diesen Anlagenschlüssel finden?
Den Anlagenschlüssel finden Sie auf den Abrechnungen des Netzbetreibers für Ihre Erzeugungsanlage. Wenn Sie diesen dort nicht finden können, kontaktieren Sie bitte Ihren Fachpartner oder den zuständigen Netzbetreiber.
Ich habe noch keinen Anlagenschlüssel, möchte aber einen sonnenFlat Vertrag abschließen.
Für PV-Anlagen, die in den letzten 60 Tagen neu in Betrieb genommen wurden, ist diese Angabe optional und Sie können den sonnenFlat Vertrag auch zunächst ohne Anlagenschlüssel abschließen.