Freistrommenge: Individuelles Stromkontingent aus der sonnenCommunity, das Ihnen für den Netzbezug zur Verfügung gestellt wird. Für den Netzbezug oberhalb der Freistrommenge fallen Kosten an.
Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge: Ab 0,24 €/kWh (brutto), Preis variiert regional und geht aus dem sonnenFlat Angebot hervor.
Cashback: Für jede kWh der Freistrommenge, die Sie nicht nutzen, erhalten Sie eine Rückvergütung am Ende des Abrechnungsjahrs. Die Höhe der Rückvergütung entspricht dem Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge.
Grundgebühr: 0,00€/Monat.
Gewinnbeteiligung: Sie erhalten eine Gewinnbeteiligung für Ihre Teilnahme am virtuellen Kraftwerk:
- Bei einer sonnenBatterie 10 (AC) mit einer Kapazität von 5,5 kWh: mind. 77,35 €/Jahr (brutto), garantiert für 10 Jahre
- Bei einer sonnenBatterie 10 (AC) mit einer Kapazität ab 11 kWh: mind. 119 €/Jahr (brutto), garantiert für 10 Jahre
- Bei einer sonnenBatterie 10 performance (AC) mit einer Kapazität ab 11 kWh: mind. 160,65 €/Jahr (brutto), garantiert für 10 Jahre
- Bei einer sonnenBatterie 10 performance (AC) mit einer Kapazität ab 22 kWh: mind. 178,50 €/Jahr (brutto), garantiert für 10 Jahre
Für die Einspeisung Ihrer sonnenBatterie in das Stromnetz zur Netzstabilisierung erhalten Sie zusätzlich eine Vergütung für jede Kilowattstunde. Die Höhe der Vergütung entspricht dem Strompreis für Netzbezug oberhalb der Freistrommenge.
Besitzen Sie eine sonnenBatterie, die direkt an der Photovoltaikanlage angeschlossen ist (DC-Kopplung), können Sie an der sonnenFlat teilnehmen, sind aber durch die eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten zur Netzstabilisierung von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen.
Abtretung: Sie treten den in Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom an sonnen ab. Ihr Eigenverbrauch ist von der Abtretung ausgeschlossen. sonnen erhält Einnahmen aus der Vermarktung Ihres Solarstroms, der ins Netz eingespeist wird (z.B. die EEG-Vergütung). Sie profitieren im Gegenzug von den Konditionen der sonnenFlat wie Ihrer individuellen Freistrommenge.
Abführung der EEG-Umlage: Relevant für Haushalten mit einer Photovoltaikanlage ab einer Größe von 10 kWp oder einem Eigenverbrauch ab 10.000 kWh/Jahr: Die EEG-Umlage muss in diesen Fällen aus regulatorischen Gründen durch den Anlagenbetreiber, also Sie selbst, abgeführt werden. Hierfür ist eine jährliche Meldung Ihrer Anlagengröße und Ihres Eigenverbrauchs an den regional zuständigen Netzbetreiber abzugeben.
Vertragslaufzeit: Unbegrenzt.
Kündigungsfrist: 30 Tage zum Monatsende.