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sonnen GmbH | 18. Juli 2019

sonnens Garantiebedingungen der sonnenBatterie als verbraucherfreundlich bestätigt

Das Landgericht München hat die Garantiebedingungen für die sonnenBatterie als rechtskonform bestätigt und eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen insgesamt abgewiesen. Die Entscheidung bietet Rechtssicherheit für Verbraucher und erhält den notwendigen Spielraum für Innovationen im Energiesystem.

Wildpoldsried, 18. Juli 2019 – Das Landgericht München hat in seinem heutigen Urteil die Garantiebedingungen für die sonnenBatterie als rechtskonform bestätigt. sonnenBatterie-Besitzer erhalten mit dem Kauf ihrer sonnenBatterie einen dem EU-Recht entsprechenden 2-jährigen Gewährleistungsanspruch. Darüber hinaus bietet sonnen eine Vollwertgarantie auf das Komplettsystem über 10 Jahre beziehungsweise 10.000 Ladezyklen. sonnen garantiert dabei nach 10 Jahren eine verbliebene Nennkapazität der Batterien von mindestens 80 Prozent. Dieses Angebot von sonnen für seine Kunden, hat das Landgericht in seinem Urteil nun als rechtskonform bestätigt.

Mit dem Urteil wird anerkannt, dass sonnen im heutigen Energiesystem technisches „Neuland“ betritt. Die Garantiebedingungen für Heimspeicher müssen im Sinne der Verbraucher und entsprechend den Anforderungen der technischen Innovation gestaltet werden.

„Das Urteil des Landgerichts München ist ein Urteil für Innovationskraft. Es gibt uns und unseren Kunden Rechtssicherheit bei Garantiefragen und ist damit ein wichtiges Signal für junge Unternehmen wie sonnen. Neue Technologien brauchen einen sinnvollen rechtlichen Rahmen für Verbraucher und Unternehmen, ohne dabei ausgebremst zu werden“, sagt sonnens CEO und Gründer Christoph Ostermann und ergänzt: „Das setzt darüber hinaus aber auch Standards für den Heimspeichermarkt und ist ein klares Signal für einheitliche Garantiebedingungen.“

In einem weiteren Verfahrenspunkt bestätigt das Gericht auch eine Internetverbindung zum Speicher als im Sinne der Verbraucher. Über den Online-Zugang der sonnenBatterie bietet sonnen ein Monitoring der Batteriemodule an. Weiter stellt sonnen über die Internetverbindung regelmäßig Updates zur Verfügung, welche die Langlebigkeit, Sicherheit und den Funktionsumfang der sonnenBatterie sicherstellen. Darüber hinaus ermöglicht der Online-Anschluss die Teilnahme an sonnens virtuellen Kraftwerk, welches dem Speicherbesitzer im Gegenzug eine Freistrommenge über den sonnenFlat-Tarif liefert.

Im Oktober 2018 hatte die Verbraucherzentrale NRW fünf ausschließlich deutsche Anbieter von Batteriespeichern wegen einzelner Klauseln in ihren Garantiebedingungen abgemahnt. Gegen drei von ihnen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Das Gericht hat die Klage der Verbraucherzentrale gegen sonnen nun in allen 12 Punkten zurückgewiesen und bestätigte die Garantiebedingungen der sonnenBatterie als transparent und rechtskonform.