Häufig gestellte Fragen | Vertragswechsel EnergyFix

Unser Energiesystem verändert sich – hin zu mehr Klimaschutz und neuen Chancen für diejenigen, die auf smarte Energielösungen setzen. Für alle, die wie gewohnt auf fixe Arbeitspreise setzen wollen – mit noch günstigerem Ökostrom und noch mehr Flexibilität, gibt es nun EnergyFix. Unser neuer Stromtarif ohne Risiko und mit einem festen Arbeitspreis für 12 Monate.
Hilfreiche Fragen und Antworten zum Vertragswechsel in EnergyFix lesen Sie im Folgenden:

Wieso fällt die Freistrommenge weg und was hat das für Auswirkungen für mich?

Die Freistrommenge errechnete sich aus den Einnahmen durch die EEG-Vergütung und Ihren geschätzten jährlichen Stromkosten. Die EEG-Einnahmen werden nun in Zukunft separat von Ihrem Verteilnetzbetreiber direkt an Sie ausbezahlt und nicht wie zuvor an sonnen. 

Die Trennung von Stromverbrauch und Einnahmen durch die staatliche EEG-Vergütung bieten Ihnen mehr Transparenz – und vermeidet Prognosen, die Ungenauigkeiten beinhalten und nachträglich korrigiert werden müssen.

 

Von wem erhalte ich meine EEG-Vergütung im sonnenHome EnergyFix? Was muss ich dafür tun?

Die staatliche EEG-Vergütung für Ihren überschüssigen PV-Strom, der ins Netz eingespeist wird, wird im Tarif sonnenHome EnergyFix von Ihrem Verteilnetzbetreiber direkt an Sie ausgezahlt wird. 

Die Rückabwicklung der Abtretungserklärung der EEG-Vergütung führen wir mit Ihrem Verteilnetzbetreiber durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

 

Mein monatlicher Abschlag ist höher als vorher – wieso ist EnergyFix trotzdem günstiger?

Bisher wurde Ihre EEG-Einspeisevergütung an sonnen ausbezahlt. D. h. die Erlöse aus Ihrem überschüssigen PV-Strom wurden als Freistrommenge zur Verfügung gestellt und mit Ihren Stromkosten verrechnet. Gegebenenfalls haben Sie in der Vergangenheit hierbei auch einen "Cashback" erhalten. Dieser Schritt entfällt in Zukunft. Sie erhalten mit EnergyFix Ihre Einspeiseerlöse einfach wieder von Ihrem Verteilnetzbetreiber - transparent und ohne Umwege. 

Wenn Sie also den bisherigen Abschlag (Gewinne und Kosten verrechnet) mit dem neuen Abschlag (nur Stromkosten) vergleichen, vergessen Sie nicht Ihre Einspeiseerlöse zu berücksichtigen, welche Sie mit EnergyFix direkt von Ihrem VNB erhalten.

 

Wer übernimmt in Zukunft die Messstellenbetriebskosten?

Die Messtellenbetriebskosten werden zukünftig direkt von Ihrem Messstellenbetreiber an Sie verrechnet. Aufgrund regulatorischer Änderungen sind die mit Ihrem Messtellenbetrieb verbundenen Kosten von uns als Lieferant nicht mehr eindeutig bestimmbar und können sich mit der Zeit ändern. Außerdem hat sonnen als Lieferant keinen Einfluss auf die ordentliche Leistungserbringung Ihres Messstellenbetreibers.

 

Kann ich im Tarif sonnenHome EnergyFix am virtuellen Kraftwerk (VPP) von sonnen teilnehmen?

Die Teilnahme am virtuellen Kraftwerk von sonnen, dem sonnenVPP, ist im Tarif sonnenHome EnergyFix aktuell nicht möglich. Wir arbeiten bereits daran, EnergyFix und das sonnenVPP als kombinierbare Module verfügbar zu machen. Wir werden alle EnergyFix Kunden darüber informieren, sobald es so weit ist – und damit auch die Möglichkeit für die Gewinnbeteiligung als zusätzlicher Vorteil hinzukommt. 

Hinweis: Für die aktive Teilnahme am sonnenVPP ist ein intelligentes Messsystem, ein sog. Smart Meter, erforderlich. Sofern bei Ihnen noch kein Smart Meter verbaut ist, können Sie diesen bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Warten Sie damit nicht, denn der Einbau kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer FAQ-Seite zu Smart Metern

 

Brauche ich ein intelligentes Messsystem, ein sog. Smart Meter, für sonnenHome EnergyFix?

An unserem statischen Energietarif EnergyFix können Sie problemlos ohne einen Smart Meter teilnehmen. Ein Smart Meter ist jedoch zum Beispiel für die zukünftige Teilnahme am virtuellen Kraftwerk von sonnen (sonnenVPP) notwendig. Es lohnt sich also, den Einbau Ihres Smart Meters zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer FAQ-Seite zu Smart Metern.

 

Was passiert nach den 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit?

Sofern im Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, beginnt diese mit Start der Belieferung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch – bei Haushaltskunden auf unbestimmte Zeit, sofern keine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erfolgt.

Wird der Vertrag nach der initialen Mindestvertragslaufzeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

Kann ich von EnergyDynamic zu EnergyFix wechseln?

Ein Wechsel von sonnens dynamischen Stromtarif EnergyDynamic in sonnens statischen Stromtarif EnergyFix ist unter Berücksichtigung der Vertragskündigungsfrist ab Sommer 2025 möglich.