Strompreisbremse: Ihre Entlastung für 2023
Am 16.12.2022 wurde die Strompreisbremse im Bundesrat beschlossen. Dank dieser politischen Antwort auf die stark gestiegenen Kosten am Strommarkt übernimmt der Staat im Jahr 2023 einen Teil Ihrer Stromrechnung. Die Entlastung der Stromkundinnen und Stromkunden im Rahmen der Strompreisbremse ist zum Jahresende 31.12.2023 ausgelaufen.
Wie sich die Strompreisbremse konkret auf Ihre Stromrechnung auswirken wird, erklären wir mit den folgenden Fragen und Antworten. Außerdem finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weitere Antworten zur Strompreisbremse.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Stromkunden erhalten 80 % Ihres Stromverbrauchs aus dem Netz zum gedeckelten Preis von 40 ct/kWh (brutto). Grundlage für die Berechnung der Entlastung ist die Jahresprognose Ihres Stromverbrauchs durch den Verteilnetzbetreiber, basierend auf Ihrer Verbrauchsmenge des Vorjahres. Sprich, je höher Ihr Netzbezug in der Vergangenheit war, desto höher ist die Strommenge, sie Sie 2023 zu einem günstigeren Preis erhalten.
Eine Beispielrechnung:
- Ihr Verteilnetzbetreiber prognostiziert für das Jahr 2023 einen Netzbezug von 5.000 kWh.
- Für 80 % davon, also 4.000 kWh, wird Ihr Strompreis im Jahr 2023 dann maximal 40 ct/kWh betragen.
- Legt man nun den durchschnittlichen Strompreis von 42 ct/kWh in unseren sonnenFlat-Tarifen an, zahlt der Staat die Differenz in Höhe von 2 ct/kWh für 4.000 kWh.
- In dieser beispielhaften Kalkulation wären das 80 €.
- Diese Entlastung steht Ihnen auch dann zu, wenn Ihr Verbrauch 2023 geringer als im Vorjahr ist – und auch dann, wenn Sie sogar weniger als 80 % des Vorjahreswerts verbrauchen (also weniger als die 4.000 kWh in unserem Beispiel).
- Strom einzusparen, lohnt sich also in diesem Jahr somit noch stärker als sonst.
Sonderfall Jahresverbrauchsprognose über 30.000 kWh: Für Kundinnen und Kunden mit einem prognostizierten Verbrauch über 30.000 kWh ändern sich zwei Variablen in der oben dargestellten Beispielrechnung. Für sie werden 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent und ein gedeckelter Strompreis von 13 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie der Umsatzsteuer für die Berechnung der individuellen Entlastung verwendet.
Wie kommt die Jahresverbrauchsprognose zustande?
Die Basis für die Berechnung Ihres Entlastungskontingents bildet der Wert Ihrer Verbrauchsprognose für das Jahr 2023, den wir von ihrem bisherigen Lieferanten erhalten haben. Für den Fall, dass dies nicht möglich war, oder Sie bereits länger sonnen Kunde sind, basiert sie auf der Jahresverbrauchsprognose, die wir von Ihrem Verteilnetzbetreiber erhalten haben.
In beiden Fällen basiert diese auf einer Schätzung Ihres Verteilnetzbetreibers, wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen werden, basierend auf Ihrem historischen Netzverbrauch. Dieser Wert ist unabhängig von dem von Ihnen an uns gemeldeten Gesamtjahresverbrauch.
Die sonnen eService GmbH darf die Jahresverbrauchsprognose als Lieferant nicht ändern oder anpassen. Bei Fragen darüber, wie diese erstellt wurde, wenden Sie sich bitte an Ihren Verteilnetzbetreiber.
Verteilnetzbetreiber dürfen nur unplausible Jahresverbrauchsprognosen korrigieren und müssen hierfür nach Ansicht der Bundesnetzagentur zusätzlich geeignete Nachweise verlangen. Hierfür sind die Hürden hoch. Im obigen Beispiel wäre eine Korrektur beim Verteilnetzbetreiber etwa denkbar, wenn statt der realen 5.000 kWh fälschlicherweise eine Jahresverbrauchsprognose von 50 kWh übermittelt worden wäre und die 5.000 kWh sich mit mehreren alten Jahresabrechnungen belegen ließen.
Weitere Informationen zu einer möglichen Anpassung Ihrer Verbrauchsprognose durch den Verteilnetzbetreiber finden Sie auch im FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mein Verteilnetzbetreiber hat meine Jahresverbrauchsprognose korrigiert, weil sie falsch war: Wie ändert sich nun meine monatliche Entlastung?
In dem Fall, dass sonnen anstatt der falschen eine korrigierte Jahresverbrauchsprognose über Ihren Verteilnetzbetreiber erhält, können Sie anschließend eine Anpassung über unseren Kundenservice anstoßen. Dann sind wir berechtigt, Änderungen an der Berechnung Ihres individuellen Entlastungsplans vorzunehmen. Sobald Sie Ihr Verteilnetzbetreiber über die erfolgte Meldung der korrigierten Prognose an sonnen informiert hat, erstellen Sie bitte eine Anfrage in Ihrem Kundenportal my.sonnen.de.
Über welchen Zeitraum galt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse wurde am 1. März 2023 wirksam. Die Entlastung galt dann rückwirkend ab dem 01. Januar 2023. Der Gesetzgeber hat Ende 2023 bekannt gegeben, die Strompreisbremse zum 31. Dezember 2023 auslaufen zu lassen. Somit galt die Strompreisbremse ausschließlich für das gesamte Kalenderjahr 2023.
Was heißt das für mich als sonnenFlat und sonnenFlat direkt Kunde?
Ihre Freistrommenge bleibt von der Strompreisbremse unberührt. Wir zahlen Ihnen Ihre Entlastung monatlich als separate Auszahlung aus.
Hintergrund: Grundlage für die Berechnung Ihrer Freistrommenge ist derselbe Strompreis, der auch für den Bezug oberhalb der Freistrommenge oder für Auszahlungen bei übriger Freistrommenge gilt. Dieser Strompreis wird für die Berechnung Ihrer individuellen Entlastung im Rahmen der Strompreisbremse angesetzt.
Das heißt auch, dass Sie von der Strompreisbremse nicht betroffen sind und mit keiner Auszahlung rechnen können, falls Ihr Strompreis unter 40 ct/kWh liegt. Sie finden Ihren Strompreis in Ihrem Vertrag oder Ihrem neusten Vertragsanpassungsdokument im Kundenportal unter my.sonnen.de.
Werden für die Berechnung der Entlastung neue Zählerstände benötigt?
Nein. Sie müssen nichts tun, um Ihre monatliche Entlastung zu erhalten.
In den Medien heißt es, die Erlöse von Solaranlagen werden zur Finanzierung der Strompreisbremse herangezogen – bin ich davon auch betroffen?
Nein, kleine Anlagen wie Ihre müssen Ihre Erlöse nicht abgeben. Dies gilt erst ab einer Anlagengröße von einem Megawatt.