Teilnahmebedingungen Power-Plus-Promotion 2024

1. Aktionszeitraum

Die Aktion "Power-Promotion" gilt für alle im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2024 verbindlich verkauften sonnenBatterien, die spätestens bis 31. März 2025 installiert und in Betrieb genommen werden. Die Aktion "Plus-Promotion" gilt darüber hinaus für alle sonnenBatterien, die vor dem 1. Mai 2024 erworben und bis zum 31. Dezember2024 verkauft sowie noch bis zum 31. März 2025 installiert werden.

2. Meldung der Verkäufe

Die Anzahl der verkauften sonnenBatterien muss vom teilnehmenden Partner jeweils bis zum 10. des Folgemonats gemeldet werden. Verkaufsmeldungen sind für die Monate Oktober, November und Dezember 2024 möglich. 

3. Meldung der Installationen

Installationen müssen ebenfalls bis zum 10. des Folgemonats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Dies betrifft die Monate November 2024 bis April 2025. Installationen müssen bis spätestens 31. März 2025 abgeschlossen sein.

4. Gutschrift und Prämien

Sobald die Installation durch sonnen intern bestätigt wurde, wird die Gutschrift erstellt. Dies kann bis zu 6 Wochen nach der gemeldeten Installation dauern, bis die Gutschrift erstellt wird.

  • Power-Promotion: Für jede verkaufte und installierte sonnenBatterie im Aktionszeitraum wird eine Prämie von 500 € (netto) gutgeschrieben.
  • Plus-Promotion: Für sonnenBatterien, die vor dem 1. Mai 2024 bei sonnen gekauft und bis zum 31. Dezember 2024 verkauft sowie bis zum 31. März 2025 installiert wurden, erhalten Partner einen Extra-Bonus von 250 € (netto) je Batterie (insgesamt bis zu 750 € für Batterien aus Restbeständen). Hier inbegriffen sind alle sonnenBatterien, die bis zum 30. April 2024 bereits gekauft und unterdessen bereits in 2024 (auch außerhalb des Aktionszeitraums) installiert wurden.

sonnen behält sich das Recht vor, die Angaben der Partner zu prüfen und Gutschriften nur nach interner Bestätigung auszustellen.
Prämien und Gutschriften können nicht bar ausgezahlt werden.

5. Einsatz der Gutschriften

Nach Erstellung der Gutschriften, werden diese bei der nächsten Rechnungslegung (Lieferung) automatisch anteilig in Abzug gebracht. Die Gutschriften können bis zum 30. Juni 2025 bei neuen Warenlieferungen eingelöst werden.