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Blog | Juli 2025

Solarpflicht – Was Eigentümer und Bauherren wissen sollten

Die viel diskutierte Solarpflicht mag auf den ersten Blick wie ein weiteres kompliziertes Gesetz erscheinen – doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sie sich als Türöffner in eine energieunabhängige Zukunft. Vor allem die Kombination aus Photovoltaikanlage und Speicher eröffnet einmalige Chancen: Wir erzeugen unseren Solarstrom selbst und können ihn immer dann nutzen, wenn wir ihn wirklich brauchen. Wird zukünftig eine PV-Anlage Pflicht, muss eine Solaranlage aufs Dach, welche Vor- und Nachteile hat die Solarpflicht? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

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Aspekte der Solarpflicht in Deutschland

Die PV-Pflicht ist in ihrem Kern eine gesetzliche Regelung, die Immobilienbesitzer dazu bringt, ihre Dächer mit einer Solaranlage auszustatten. Es ist, als würde der Staat sagen: "Wenn ihr schon ein Dach habt, dann nutzt es bitte, um etwas Gutes für die Umwelt zu tun!" Die Solarpflicht soll helfen, den Klimawandel zu bremsen, indem wir weniger fossile Brennstoffe verheizen und stattdessen die kostenlose Energie nutzen, die uns die Sonne täglich frei Haus liefert. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Energieunabhängigkeit. Die Ausgestaltung der PV-Pflicht umfasst verschiedene Aspekte:

  • Neubau Photovoltaik-Pflicht:
    In vielen Bundesländern gilt die Solarpflicht für alle Neubauten, sprich sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude (Büros, öffentliche Einrichtungen).
  • Dachsanierung PV-Pflicht:
    Einige Bundesländer haben die Solarpflicht auf grundlegende Dachsanierungen ausgeweitet.
  • Solarpflicht Bestandsgebäude
    Es gibt derzeit kein Bundesland, das eine Solarpflicht für Bestandsgebäude vorschreibt. Die Pflichten, eine PV-Anlage zu installieren, greifen in der Regel nur bei umfangreichen Dachsanierungen und gelten nicht für alle Bestandsgebäude pauschal.
  • Gebäudetypen
    Dass Photovoltaik verpflichtend wird, betrifft häufig zuerst öffentliche und gewerbliche Gebäude, bevor sie auf Wohngebäude ausgeweitet wird.
  • Solarpflicht Mindestflächen
    Viele Bundesländer haben Mindestdachflächen festgelegt, ab denen die Solarpflicht gilt, oft sind dies 50 Quadratmeter.
  • Prozentsatz der Dachnutzung
    Es gibt Vorgaben zum Mindestanteil der Dachfläche, der mit Solaranlagen belegt werden muss, z.B. sind es in Berlin 30 Prozent, in Bremen 50 Prozent.
  • Alternativen und Ausnahmen
    Einige Bundesländer erlauben Alternativen wie Solarthermie-Anlagen oder eine Kombination aus PV-Anlage und Solarthermie. Ausnahmen gibt es oft für denkmalgeschützte Gebäude oder wenn die Installation technisch unmöglich ist.

PV-Pflicht in Deutschland: Wo gelten welche Regeln?

2024 hat die Europäische Union die schrittweise Einführung einer Solarpflicht verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten müssen diese Vorgaben bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Es ist also damit zu rechnen, dass wir in absehbarer Zeit eine bundesweite Solarpflicht in Deutschland haben werden. Bis dahin bleiben Vorgaben zu Themen wie Photovoltaik-Pflicht, Solardachpflicht, Solarpflicht für Bestandsgebäude oder Photovoltaikpflicht bei Dachsanierung Ländersache. Einige Bundesländer wie der Solarpflicht-Vorreiter Baden-Württemberg sind da schon sehr weit. Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:

Solarpflicht Baden-Württemberg

Beim Errichten neuer Wohn- und Nichtwohngebäude, bei grundlegenden Dachsanierungen sowie bei Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen besteht in Baden-Württemberg eine PV-Pflicht. Die Photovoltaikanlage muss eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der Dachfläche oder mindestens 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche aufweisen. 

Ausnahmen für die Solarpflicht in Baden-Württemberg (u.a.): Das Gebäude hat eine Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern, die PV-Pflicht ist im kommunalen Bebauungsplan pauschal ausgeschlossen und das Bauvorhaben verfügt über keine Dach- oder Stellplatzfläche, die für eine Solaranlage geeignet ist.

Quelle: Hilfen zur Photovoltaikpflicht | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 

Solarpflicht Bayern

Die Solarpflicht in Bayern gilt für alle Nicht-Wohngebäude mit Dachflächen von mehr als 50 Quadratmetern. Seit Januar 2025 gibt es eine Soll-Vorschrift für neue Wohngebäude und Dachsanierungen, die jedoch rechtlich nicht bindend ist.

Quelle: Bayerische Bauordnung, Artikel 44a

Solarpflicht Berlin

Die Solarpflicht in Berlin gilt für alle Neubauten sowie wesentliche Dachumbauten und schließt private Wohngebäude ein. Bei Neubauten reicht es aus, 30 Prozent der Bruttodachfläche für Photovoltaik oder Solarthermie zu nutzen. Bei wesentlichen Dachumbauten müssen Photovoltaik-Anlagen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken.

Ausnahmen für die Solarpflicht in Berlin (u.a.): Denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit einer Nutzungsfläche bis 50 Quadratmeter sind generell befreit, ebenso wie Bauten, bei denen die Installation technisch unmöglich oder die Dachfläche vollständig nach Norden ausgerichtet ist.

Quelle: Solargesetz Berlin

Solarpflicht Brandenburg

In Brandenburg müssen gewerbliche und öffentliche Neubauten sowie sanierte Dächer mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden. 

Ausnahmen für die Solarpflicht in Brandenburg (u.a.): Private Wohnimmobilien sind ausgenommen. Ausnahmen gelten auch, wenn die Installation anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Quelle: Brandenburgische Bauordnung § 32a

Solarpflicht Bremen

Die Solarpflicht in Bremen gilt für alle Neubauten ab 50 Quadratmetern Bruttodachfläche sowie bei grundlegenden Dachsanierungen. Mindestens die Hälfte der Dachfläche muss mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. 

Ausnahmen für die Solarpflicht in Bremen (u.a.): Installierte Solarthermie-Anlagen können in manchen Fällen zum Wegfall der PV-Pflicht führen; ebenso bei Neubauten, bei denen die PV-Anlage anderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen würde oder die Dachfläche kleiner als 50 Quadratmeter ist. Bei Bestandsbauten gilt eine Bagatellfläche von 25 Quadratmetern und die Tragfähigkeit der Dachflächen muss gegeben sein.

Quelle: Bremisches Solargesetz

Solarpflicht Hamburg

Hamburg schreibt eine Solarpflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude vor. Die Pflicht, eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage zu installieren, umfasst alle Dächer ab 50 Quadratmetern, einschließlich Privathäuser, mit einer Mindestbelegung von 30 Prozent der Bruttodachfläche. Bei wesentlichen Dachumbauten an Bestandsgebäuden müssen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Ausnahmen für die Solarpflicht in Hamburg (u.a.): Die Solardachpflicht entfällt, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften, technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Nicht-Vertretbarkeit der Erfüllung der Pflicht entgegenstehen.

Quelle:Hamburgisches Klimaschutzgesetz § 16a

Solarpflicht Hessen

Die Solarpflicht in Hessen gilt derzeit nur für landeseigene Gebäude und neue Parkplätze mit mehr als 50 Parkplätzen.

Quelle:Hessisches Energiegesetz § 9a

Solarpflicht Niedersachsen

Die Solarpflicht in Niedersachsen gilt für alle Gebäude mit Dachflächen von über 50 Quadratmetern und Dachsanierungen. Mindestens 50 Prozent der neuen oder erneuerten Dachfläche müssen für die Photovoltaik genutzt werden.

Ausnahmen für die Solarpflicht in Niedersachsen (u.a.): Die PV-Pflicht entfällt ganz oder teilweise, wenn sie anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich ist, wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder auf dem Dach bereits eine solarthermische Anlage installiert ist.

Quelle: Niedersächsische Bauordnung  § 32a

Solarpflicht NRW

Die Solarpflicht in NRW gilt für neue Nichtwohngebäude und Wohngebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern sowie für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen. Ab 2026 umfasst die PV-Pflicht auch vollständige Dachsanierungen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Bei Neubauten müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche belegt werden, bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut sind es mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche. Alternativ können Regelungen für die mindestens installierte Leistung in Kilowatt-Peak herangezogen werden. 

Ausnahmen für die Solarpflicht in NRW (u.a.): Die Solardachpflicht entfällt, wenn sie anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, im Einzelfall technisch unmöglich ist oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Quelle: Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen § 42a

Solarpflicht Rheinland-Pfalz

Die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz gilt für neue Gewerbegebäude und öffentliche Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 100 Quadratmetern sowie für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Neue Wohngebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern müssen "PV-ready" sein, d.h. in die Tragkonstruktion müssen Lastreserven für die Ausstattung mit PV-Anlagen eingerechnet sein. Für größere Dachsanierungen an Wohngebäuden gilt die Solarpflicht entsprechend. Privat genutztes Wohneigentum ist von der PV-Pflicht nicht betroffen.

Ausnahmen für die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz (u.a.): Eine Befreiung von der PV-Pflicht ist im Einzelfall wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder falls besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen, möglich.

Quelle: Landessolargesetz Rheinland-Pfalz

Solarpflicht Saarland

Mit der letzten Novellierung der Landesbauordnung aus dem Jahr 2025 wurde im Saarland eine PV-Pflicht für gewerbliche Neubauten und größere Dachsanierungen eingeführt. Bei Dachflächen, die 100 Quadratmeter überschreiten, müssen mindestens 60 Prozent mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Zudem müssen bei Neubauten und Dachsanierungen ab einer Fläche von 50 Quadratmetern die Tragkonstruktionen so konzipiert werden, dass sie die Installation von Photovoltaik-Anlagen ermöglichen. Für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen gilt, dass grundsätzlich 60 Prozent der geeigneten Flächen mit Solaranlagen überdacht werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung zur Vorstellung der neuen Landesbauordnung

Solarpflicht Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt seit 2025 mit der novellierten Fassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) eine umfassende Solarpflicht für neue Wohngebäude, für die Sanierung von mehr als 10 Prozent der Dachflächen von Nichtwohngebäuden sowie für Parkplätze mit 70 oder mehr Stellplätzen. Bis dahin hatte die PV Pflicht nur Nicht-Wohngebäude und landeseigene Liegenschaften umfasst. Die Solarpflicht in Schleswig-Holstein kann auch durch die Installation von solarthermischen Anlagen oder die Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie erfüllt werden.

Quelle: Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein §§ 10, 11

Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

In diesen Bundesländern gibt es derzeit keine rechtsverbindliche Solarpflicht, in einigen Fällen werden jedoch entsprechende Gesetze vorbereitet.

 

Bitte beachten Sie: Unsere Ausführungen zu den jeweiligen Landesvorschriften beruhen auf den im April 2025 verfügbaren verlinkten Informationen. Unsere Informationen sind demnach hier ohne Gewähr. Ob Ihre Immobilie von einer Solarpflicht betroffen ist, kann Ihnen zum Beispiel ein Fachinstallateur kompetent beantworten. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf für eine unverbindliche Beratung zu einem PV-Komplettsystem.

Die Vorteile der Solarpflicht für private Haushalte

Beginnen wir mit dem großen Ganzen: Klimaschutz. Jedes Solarpanel auf dem Dach produziert sauberen Strom und hilft dabei, die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Je mehr PV-Anlagen installiert werden, umso eher nähern wir uns dem Ziel, klimaneutral zu werden. Aber die PV-Pflicht ist nicht nur gut für die Umwelt. In Kombination mit einem Batteriespeicher ist eine Photovoltaik-Anlage vor allem eine wirtschaftlich sinnvolle Investition. Sie liefert günstigen Strom für die Heizung mit der Wärmepumpe, das Laden des E-Autos oder das Aufheizen der Sauna. Mittelfristig spart die Solarpflicht Kosten, macht vom Energiemarkt unabhängiger und trägt zur Wertsteigerung der Immobilie bei.

Unsere sonnenBatterie ermöglicht, überschüssigen Solarstrom aus der Photovoltaikanlage zu speichern und bei Bedarf zu nutzen.

Warum sich ein Komplettsystem aus Photovoltaik und Batteriespeicher lohnt

Viele stellen sich die Frage: Lohnt sich eine PV-Anlage mit Speicher? In der Regel lautet die Antwort ja. Eine erste Einschätzung des möglichen Sparpotenzials gibt z. B. der sonnen Rechner

Grundsätzlich ermöglicht die Kombination aus PV-Anlage und Stromspeicher eine optimale Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms. Die Kosten für Strom und Heizung sinken

Mit einem Komplettsystem können private Haushalte ihren Strombedarf in der Regel zu großen Teilen mit Eigenstrom selbst abdecken. Somit sind sie weniger von steigenden Strompreisen betroffen und profitieren von einer erhöhten Versorgungssicherheit. 

Fazit

Die Photovoltaik-Pflicht in Deutschland gleicht derzeit noch einem Flickenteppich: Während es auf Bundesebene keine einheitliche Regelung gibt, haben einige Bundesländer eigene Vorschriften erlassen. Ob Ihr Zuhause oder Ihr gewerbliches Bauprojekt davon betroffen ist, hängt also stark von Ihrem Wohnort ab. Doch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben lohnt sich der Blick auf die Vorteile der Sonnenenergie bereits jetzt. Deshalb: Sehen Sie die Solarpflicht als Chance.

Unsere Empfehlung für private Haushalte

Bundesland-Check: Prüfen Sie, ob Ihr Bundesland von einer Solarpflicht betroffen ist oder ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung ist. 

Neubau oder Dachsanierung: Die PV-Pflicht betrifft meist Neubauten und grundlegende Dachsanierungen. Wenn Sie also schon mit Ihrem Dachdecker in Verhandlungen stehen, denken Sie gleich an die PV-Anlage.

Photovoltaik oder Solarthermie: In manchen Fällen können Sie zur Erfüllung der Solarpflicht zwischen einer Photovoltaikanlage für Strom oder einer Solarthermieanlage für Wärme – oder einer Kombination aus beidem – wählen. 

Einspeisevergütung optimieren: Das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz hat große Auswirkungen auf die Einspeisevergütungen. Das Solarspitzengesetz macht auch den Einsatz von Stromspeichern mit intelligenter Steuerung in Kombination mit dynamischen Stromtarife noch attraktiver. Außerdem lässt sich mit dem Einstieg in die Direktvermarktung von Solarstrom die eventuell Sie betreffende 60 % Drosselung der Einspeiseleistung unter bestimmten Umständen zügiger aufheben. Erfahren Sie in unserem Artikel zum Solarspitzengesetz, wie Sie als PV-Anlagen-Besitzer mit der Anschaffung eines Stromspeichers von der EnWG-Novelle 2025 besonders profitieren können.

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