Das Ende der EEG-Vergütung: Bremse für die Energiewende oder Booster für intelligente Speicher?
Das absehbare Ende der starren EEG-Einspeisevergütung leitet eine neue Ära der Energiewende ein: Haushalte werden zu aktiven Akteuren im Stromsystem, bei dem Flexibilität, intelligente Speicher und dynamische Stromverträge den Unterschied machen. Warum es uns allen hilt, wenn Solarstrom nicht mehr überall gleichzeitig ins Netz eingespeist, sondern clever gesteuert wird, erklären wir im folgenden Artikel.
Ein Vierteljahrhundert lang gab es eine feste Größe im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG): Die Einspeisevergütung. Egal, wie sich die Welt drumherum verändert hat, wer Solarstrom ins Netz gab, bekam dafür eine feste Vergütung pro Kilowattstunde. Quasi ein Naturgesetz der Energiewende.
Doch dieses Naturgesetz kommt zu einem Ende. Wie das aussehen soll, hat ein neuer Gesetzvorschlag im Oktober 2024 gezeigt, das “Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“. Und wäre die Ampel-Koalition nicht kurz danach gescheitert, wäre das Gesetz höchstwahrscheinlich so oder so ähnlich im Januar 2025 in Kraft getreten.
Man muss aber davon ausgehen, dass es sich nur um einen Aufschub handelt. Auch eine neue Regierung wird den Kern des Gesetzes aufgreifen (müssen). Denn es ist klar, dass sich die bisherige EEG-Vergütung zwangsläufig ändern muss, um wieder zu einem Energiesystem zu passen, das sich in den letzten 25 Jahren grundlegend geändert hat.
Wir erinnern uns: Am Anfang hat die EEG-Vergütung der Photovoltaik im privaten Bereich zum Durchbruch verholfen. Es war DER Anreiz für Eigenheimbesitzer, sich eine PV-Anlage auf ihr Dach setzen zu lassen und Solarstrom zu produzieren. In den Jahren 2022/2023 erreichte der Solarzubau in Europa neue Rekordwerte. Doch mit der Zeit führte dieser Zuwachs an PV-Anlagen zu Herausforderungen für die Netzbetreiber. Denn je mehr Solarstrom am Mittag in die Netze drängt, umso mehr müsste auch zeitgleich verbraucht werden, damit die Netzfrequenz stabil bleibt. Ist die Einspeisung deutlich größer als der Verbrauch, kann dies die Netze überlasten. Die Netzbetreiber müssen deshalb immer mehr Aufwand betreiben, um die Stromnetze stabil zu halten. Eine Entwicklung, die nicht auf Deutschland beschränkt ist, sondern die es in allen Ländern ab einer gewissen Solardichte gibt.
Doch wenn die Netzbetreiber immer mehr Aufwand und Geld investieren müssen, dann steigen auch die Netzentgelte und der Strompreis steigt, denn die Netzentgelte sind Teil des Strompreises. Aber auch der Ausbau der Stromnetze und die Eingriffe haben eine Grenze. Wenn generell mehr Strom produziert als in Deutschland überhaupt verbraucht wird, dann gerät die Netzfrequenz in eine Schieflage. Zwar kann Strom auch zu einem gewissen Teil in die europäischen Nachbarländer exportiert werden. Allerdings scheint dort zu dem Zeitpunkt ja auch oft die Sonne und auch dort schreitet der PV-Ausbau voran. Als Konsequenz müssten an einem sonnigen Tag die Verteilnetze, aus denen viel Solarstrom ins System drängt, abgeschaltet werden. Es käme zu lokalen Blackouts.
Negative Strompreise als Symptom eines Ungleichgewichts
Ein Indikator für die zunehmende Schieflage zwischen Stromproduktion und Nachfrage ist die zunehmende Anzahl von Stunden mit negativen Strompreisen tagsüber im Sommer, wenn viel Solarstrom da ist. Wer in diesen Zeiten mit seiner PV-Anlage Solarstrom ins Stromnetz speist, erhält heute die volle Einspeisevergütung, obwohl der Markt und die Stromnetze diesen Strom überhaupt nicht gebrauchen können. Der Übertragungsnetzbetreiber, die den Solarstrom für den Anlagenbetreiber am Strommarkt verkaufen, finden keine Abnehmer mehr dafür. Wenn ein hohes Angebot auf zu wenig Nachfrage trifft, sinken bekanntlich die Preise oder werden sogar negativ. Also muss der Übertragungsnetzbetreiber sogar jemanden dafür bezahlen, dass er den Strom überhaupt noch abnimmt.
Was das bedeutet, lässt sich am EEG-Konto sehen. Normalerweise landen dort die Einnahmen aus dem Stromverkauf, welche die Anlagenbetreiber dann erhalten. Wenn die Übertragungsnetzbetreiber aber sogar jemanden dafür bezahlen müssen, der ihnen den Strom überhaupt abnimmt, müssen sich stattdessen Geld für den Verkauf des Stroms dort borgen. Eine absurde Situation. Die Differenz zwischen Marktpreis und Einspeisevergütung wird über das EEG-Konto ausgeglichen, also am Ende über Steuergeld.
Mit Steuergeld etwas zu zahlen, das niemand braucht, ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll und macht die Energiewende unnötig teuer. Negative Strompreise sind daher ein Hilferuf des Energiemarktes nach einer gleichmäßigeren Stromeinspeisung. Denn auch wenn tagsüber im Sommer viel zu viel kann in den Abendstunden der Strompreis schon wieder sehr hoch sein. Der Marktpreis versucht den Akteuren des Energiesystems zu sagen: “Bitte nicht alle gleichzeitig mittags einspeisen! Nach Sonnenuntergang würden wir dagegen sehr gut noch CO2-freie Erzeugung gebrauchen – wer hätte hier etwas im Angebot?”
Technisch lässt sich dieses Problem leicht lösen. Zum Beispiel mit intelligenten Stromspeichern. Wer zu Hause einen intelligenten Speicher hat, kann damit gezielt in den Mittagsstunden Solarstrom einspeichern, so dass dieser gar nicht erst ins Netz gelangt. Wenn das zehntausende Speicher oder mehr gleichzeitig machen, sinkt das Überangebot am Markt und die Einspeisespitzen mittags werden abgemildert. Die Preise normalisieren sich. Die Einspeicherung des Solarstroms ist aber nur eine Möglichkeit. Überschüssiger Strom kann in der Zeit von überschüssigem Solarstrom auch gezielt auf E-Autos oder Wärmepumpen verteilt werden. Die Steuerung dafür übernehmen hier Energiemanagementsysteme für den einzelnen Haushalt.
Über intelligente Vernetzung von Batteriespeichern kann ein virtuelles Kraftwerk weitere Entlastung bringen. Die sonnenBatterie hat sowohl ein Energiemanagementsystem, und sie kann am virtuellen Kraftwerk teilnehmen.
Was jetzt noch fehlt, ist der Anreiz sich auch flexibel und netzfreundlich zu verhalten. Also warum sollte ein Haushalt etwa eine Mittagseinspeisung vermeiden? Eine feste Vergütung wie bisher liefert diesen Anreiz jedenfalls nicht. Denn für die Einspeisung aus einer Solaranlage erhält der Betreiber heute nach dem EEG stets rund 8 Cent pro Kilowattstunde – egal ob am Markt überhaupt Abnehmer bereitstehen. Die feste EEG-Vergütung belohnt weder netzdienliches Verhalten, noch sanktioniert sie netzschädliches Verhalten.
Erst wenn Strom auch für Haushaltskunden zu bestimmten Zeiten besonders teuer oder günstig ist, kann sich ein Haushalt danach ausrichten und davon sogar profitieren. Das betrifft sowohl den Verbrauch als auch die Einspeisung.
Beim Verbrauch geht das mit dynamischen Stromverträgen. Strom ist dann immer besonders günstig, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. Bei der Erzeugung ist es die Direktvermarktung, die hier den finanziellen Anreiz setzt. Dabei erhält der Anlagenbetreiber mehr Geld, wenn er Strom nicht genau dann einspeist, wenn es gerade alle tun. Beides sind flexible Mechanismen, die auf stündlichen oder sogar viertelstündlichen Preisänderungen basieren.
Wer seinen Verbrauch am Strompreis ausrichten kann und die Einspeisung am jeweiligen Preis für Solarstrom, der entlastet das Netz und wird belohnt. Mit sonnen geht beides. Die Optimierung übernehmen dabei die Algorithmen des virtuellen Kraftwerks im Hintergrund. Niemand muss selbst auf die besten Zeiten achten. Dies ist die neue Vergütungswelt, die bald die 20 Jahre lang starre EEG-Vergütung ablösen soll.
Neues Gesetz soll Anlagen besser steuerbar machen
Die geplante Gesetzesänderung setzt genau hier an. „Mehr Markt, mehr Intelligenz durch Digitalisierung und mehr Speicher“, sind die Schlagworte.
Das bedeutet zum Beispiel, dass Haushalte ihren Solarstrom nicht genau dann in das Netz geben, wenn ohnehin zu viel da ist. Oder möglichst nichts beziehen, wenn zu wenig da ist. Der Haushalt wird damit ein aktiver Teil des Energiesystems, der selbst Verantwortung für den Fortschritt der Energiewende übernimmt. Und mehr Verantwortung heißt auch mehr Verdienstmöglichkeiten.
Dazu sollen Anlagen für die Netzbetreiber sichtbarer werden, sich aktiv einbringen und in Notfällen „steuerbar“ werden. Bei größeren Anlagen ist das bereits üblich. In anderen Ländern auch bereits bei kleinen Aufdachanlagen.
Wenn Anlagen aktiv am Strommarkt teilnehmen und im Notfall für den Netzbetreiber sichtbar und steuerbar werden, brauchen sie noch etwas Technik. Dazu gehört ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter und eine Steuerbox. Darüber können die Netzbetreiber die aktuellen Anforderungen aus dem Netz an die Anlagen weitergeben.
In der Ausstattung der Haushalte mit den nötigen technischen Mitteln liegt dann auch die größte Aufgabe für die Politik und die Netzbetreiber. Denn nur wenn die Haushalte mit Smart Metern ausgestattet werden, können ihre Solaranlagen und Speicher sich auch netzdienlich verhalten. Intelligente Speicher wie die sonnenBatterie spielen hier eine entscheidende Rolle, denn netzdienliches Verhalten lässt sich nur monetarisieren, wenn man die Energie auch physisch verschieben kann.
Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen
Wenn die Haushalte diese Möglichkeiten haben, sind die anstehenden gesetzlichen Änderungen kein Grund zur Besorgnis. Die Regeln würden zum einen nur für neu gebaute Anlagen gelten. Ältere Anlagen hätten hingegen die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme.
Eine der klarsten Änderungen des Gesetzes-Entwurfs der Ampel-Regierung aus dem Oktober 2024 ist zum Beispiel, dass eingespeister Strom zu Zeiten negativer Strompreise nicht mehr vergütet wird. Das „Naturgesetz“ Vergütung * kWh wird hier erstmals aufgebrochen. Die dadurch “abgezogene” Einspeisezeit soll an die Laufzeit von 20 Jahren angehängt werden, sodass der Kunde nichts verliert. Wer noch nicht auf negative Preise reagieren kann, der darf zunächst nur mit angezogener Handbremse starten. Das heißt, wenn eine PV-Anlage weder Smart Meter noch Steuerbox hat und damit noch nicht steuerbar ist, soll sie laut Gesetz-Entwurf standardmäßig so eingestellt werden, dass sie nur 50 % ihrer Nennleistung ins Stromnetz speisen darf. Bei einer 10-kWp-Anlage wären das also maximal 5 kWp Einspeisung. Der Eigenverbrauch ist nicht betroffen, wird also damit noch wertvoller.
Vermeiden lassen sich diese Einschränkungen der alten EEG-Vergütungswelt durch einen Wechsel in die Direktvermarktung.
Bei sonnen bieten wir unseren Kunden mit der sonnenFlat direkt bereits seit 2022 die Möglichkeit der Direktvermarktung. Wir können die Vermarktung des Stroms mit den intelligenten Speichern unserer Kunden verbinden und so höhere Einnahmen erzielen, als das mit der EEG-Vergütung möglich ist. Aktuell sind das rund 25 % mehr als die EEG-Vergütung von aktuell rund 8 Cent/kWh (Stand 12/2024). Den Smart Meter gibt es ebenfalls mit dazu.
Ein Blick in die nahe Zukunft: konkretes Beispiel
Werfen wir einen Blick auf einen sonnigen Tag im Juni 2025. Am Morgen kurz vor Sonnenaufgang ist die sonnenBatterie fast leer. Aber nicht, weil der Haushalt in der Nacht so viel verbraucht hat, sondern weil der meiste Strom am Abend an der Strombörse für rund 12 Cent/kWh verkauft wurde. Das sind rund 4 Cent/kWh mehr als bei der EEG-Vergütung. Lediglich ein Puffer für die Nacht wurde im Speicher belassen. Zwischen 11 und 15 Uhr wird es heute negative Strompreise geben – denn fast alle PV-Anlagen im Land speisen gleichzeitig ein. Bis 11 Uhr wird der Strom der PV -Anlage für den Eigenverbrauch genutzt oder ins Stromnetz gespeist, weil sich noch Geld damit verdienen lässt. Erst ab 11 Uhr wird die Batterie mit dem PV-Strom vom eigenen Dach geladen. Und da sie fast leer war, ist genügend Platz, um die nächsten 4 Stunden den eigenen Solarstrom aufzunehmen. Damit umgeht der Kunde mithilfe seiner sonnenBatterie die negativen Preise und schont sein Portemonnaie. Gleichzeitig mildert er die Belastung des Netzes - er senkt also die Kosten für die Allgemeinheit.
Diese Optimierung durch die sonnenBatterie erfolgt ganz automatisch, niemand muss sich dabei persönlich um die jeweils besten Zeitpunkte kümmern. Zum Vergleich: Heute sind an solchen Tagen nicht-intelligente Speicher im Sommer am Morgen noch gut gefüllt und bereits am Vormittag vollständig geladen. Sie haben damit keine Möglichkeit, am Mittag die PV-Spitzenproduktion zu speichern. Das Resultat sind volle Netze und negative Preise. Die Anlage des Nachbarn, deren Speicher sich bereits in den Morgenstunden aufgeladen hat, geht an diesem Tag finanziell quasi leer aus.
Der neue Gesetzentwurf zielt genau hierauf: Überschüssiger Solarstrom soll nicht zu Zeiten von vorhergesagten Einspeisespitzen in das Stromnetz eingespeist werden. Entweder funktioniert dies über den (Preis-)Anreiz der Direktvermarktung oder über die Sanktionierung, also durch Drosselung auf 50 % der Einspeiseleistung. Ersteres ist sowohl volkswirtschaftlich, als auch für den einzelnen Haushalt die beste Lösung, die nur mit einem intelligenten Speicher funktioniert. Die 50 %-Drosselung wirkt dagegen auch an Tagen, an denen der Preis gar nicht ins Negative kippt. So wird wertvolle Solareinspeisung verschwendet.
Das Zeitalter der Flexibilität
In Zukunft werden Haushalte also viel flexibler mit ihrer Energie umgehen als heute. Das Ende der starren EEG-Vergütung eröffnet die Chance, dass sowohl die Stromnetze als auch die Haushalte davon profitieren. Denn Intelligenz und Flexibilität werden immer wertvoller, während starres Verhalten in Zukunft teurer wird.
Speicher sind hier natürlich erst der Anfang, Großverbraucher wie das E-Auto oder die Wärmepumpe erhöhen die Möglichkeiten, den Strom zu Spitzenzeiten umzuleiten nochmal deutlich. Bisherige, auf den reinen Eigenverbrauch konzipierte Anlagen ohne Intelligenz und smarte Stromverträge können das nicht und werden deshalb zum Auslaufmodell werden.
Das nun am Horizont erkennbare Ende der Rundum-Sorglos-EEG-Vergütung stellt also keinesfalls eine Bremse für die Energiewende dar. Vielmehr werden endlich marktwirtschaftliche Anreize für ein intelligentes Verhalten von PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und E-Auto gesetzt, die eine zukunftssichere Integration dieser Technologien in das Stromsystem sicherstellen.