EnWG-Novelle: Das bedeutet das Solarspitzengesetz für Sie
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), auch Solarspitzengesetz genannt, hat das Ziel, die Integration von Solaranlagen in das Stromnetz zu optimieren und das Risiko einer Netzüberlastung durch zu viel Strom im Netz zu minimieren. Dafür sollen Photovoltaikanlagen besser steuerbar werden. Für neue PV-Anlagen bedeutet das: Wegfall der Einspeisevergütung bei Negativ-Strompreisen und eine Einspeisebegrenzung auf 60% für PV-Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox. Außerdem wird die Direktvermarktung von Strom an der Strombörse für kleinere Anlagen einfacher und auch interessanter. Besonders spannend: Das Solarspitzengesetz macht auch den Einsatz von Stromspeichern mit intelligenter Steuerung in Kombination mit dynamischen Stromtarife noch attraktiver. Außerdem lässt sich mit dem Einstieg in die Direktvermarktung von Solarstrom die 60 % Drosselung zügiger aufheben. Erfahren Sie hier, wie Sie als PV-Anlagen-Besitzer mit der Anschaffung eines Stromspeichers von der EnWG-Novelle 2025 besonders profitieren.
Warum gibt es das Solarspitzengesetz?
Solarenergie boomt – und das ist eine gute Nachricht für die Energiewende. Allein 2023 wurden in Deutschland rund 16 Gigawatt Photovoltaik-Leistung neu installiert. 2024 sollen es sogar 22 Gigawatt jedes Jahr werden. Der Anteil von Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung in Deutschland lag dabei in 2023 bei ca. 12 %, Tendenz stark steigend. Doch dieser rasante Ausbau stellt die Stromnetze vor Herausforderungen: PV-Anlagen speisen oft gleichzeitig Strom ein, vor allem zur Mittagszeit an sonnigen Tagen. Dann kann es vorkommen, dass in ganz Deutschland mehr Strom produziert als verbraucht wird – und das Stromnetz an seine Grenzen gerät. Am 6. April 2025 deckte Solarenergie zur Mittagszeit beispielsweise schon knapp 80% des deutschen Stromverbrauchs. Besonders kritisch sind dabei Tage mit wenig Stromverbrauch aber viel Sonne - etwa ein Pfingstsonntag. In solchen Momenten kann der Stromüberschuss so groß sein, dass Strom nicht nur in Deutschland nicht verbraucht, sondern auch in den Nachbarländern nicht mehr abgenommen wird. Die Folge wäre im schlimmsten Fall sogar die kontrollierte Abschaltung von Stromnetzen („Brownouts“). Um dieses Risiko zu minimieren, mussten schnell Maßnahmen her – und genau hier setzt das Solarspitzengesetz an. PV-Anlagen sollen durch intelligente Steuerung (Fernsteuerungstechnik) besser in das Stromnetz integriert werden. Vor allem aber werden den Anlagen finanzielle Anreize übermittelt, damit sie freiwillig reagieren und mit ihrem Stromspeicher die Einspeisung von PV-Strom eher in die Nachmittags- und Abendstunden verschieben. Das bedeutet, dass sich für Anlagenbetreiber neue Chancen ergeben – insbesondere durch moderne Stromspeicher und smarte Energiemanagement-Systeme, die helfen, Solarstrom genau dann zu nutzen und einzuspeisen, wenn er gebraucht wird.
Was ist das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz trat am 25. Februar 2025 in Kraft und gilt zunächst nur für Photovoltaikanlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen wurden. Es wird teils auch als EnWG-Novelle bezeichnet oder umgangssprachlich als Stromspitzengesetz. Das Gesetz beinhaltet auch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Bei diesem Gesetz gibt es Unterschiede für neuere und ältere Solaranlagen. Wir sprechen im weiteren Artikelverlauf im Zusammenhang mit dem Solarspitzengesetz und Photovoltaikanlagen von „neuen Anlagen“. Für Bestandsanlagen, also solche, die vor dem Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes installiert wurden, bleiben die alten weiterhin Regelungen bestehen. Sie müssen sich lediglich darauf einstellen, dass bei ihnen in den nächsten Jahren ein intelligentes Messystem (Smart Meter) eingebaut wird.
Rund 70 % der 2023 neu installierten PV-Anlagen in Deutschland lagen im Bereich <30 kWp und sind daher besonders stark vom Solarspitzengesetz betroffen.
Die wichtigsten drei Aspekte der EnWG-Novelle im Überblick:
1. Negative Strompreise: EEG-Förderung fällt weg
Bislang erhielten Betreiber von Solaranlagen immer eine garantierte Einspeisevergütung (EEG-Vergütung). Das galt auch, wenn es eigentlich gar keine Abnehmer mehr für ihren Strom gab. Dies ändert sich nun. Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen erhalten keine Einspeisevergütung mehr für die Stunden, in denen es ein Überangebot von Solarstrom gibt – nämlich, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist.
Was sind negative Strompreise?
Den besten Hinweis dafür, dass zu viel Solarstrom in die Netze drängt, findet man an der Strombörse. Dort versuchen die Netzbetreiber den Strom zu verkaufen aus all den kleinen PV-Anlagen, die an ihr Netz angeschlossen sind. Dies geschieht in einem Raster von 15-Minuten. Jedoch kommt es immer häufiger dazu, dass sie dort keinen Käufer mehr für den PV-Strom finden. Tatsächlich sagen die Käufer an der Börse immer häufiger sinngemäß: „Ich habe eigentlich bereits genug Strom eingekauft. Wenn ich dir deinen Solarstrom noch abnehmen soll, dann musst du mich dafür bezahlen.“ Weil die Netzbetreiber die Anlagen bislang nicht abschalten oder fernsteuern können, bezahlen sie dann die Käufer dafür, dass sie ihnen den Solarstrom abnehmen. Man spricht dann von negativen Strompreisen. Werden also die Preise an der Strombörse in einem 15-Minuten-Intervall negativ, ist das ein Hinweis dafür, dass mehr Solarstrom produziert wird, als dass es eigentlich Abnehmer dafür gibt. 2024 kam es in rund 500 Stunden zu negativen Strompreisen, das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Mehr über negative Strompreise erfahren Sie übrigens im hier verlinkten Artikel.
Von den oben genannten Szenarien bekamen kleine Anlagenbetreiber bislang nichts mit. Sie erhielten zu jederzeit etwa 8 Cent Einspeisevergütung pro Kilowattstunde, egal wieviel diese an der Strombörse wert war. Wenn es jedoch jetzt zu negativen Strompreisen kommt, entfällt durch das Solarspitzengesetz in Zukunft die Einspeisevergütung. Der Gesetzgeber wollte, salopp gesagt, für private Einspeiser nicht noch weiter Anreize zur Einspeisung schaffen, wenn den Netzen bereits die Überlastung droht.
Wie hoch ist der finanzielle Verlust durch fehlende Vergütung bei negativen Strompreisen und gibt es einen Ausgleich?
Zunächst verliert der Anlagenbetreiber durch die neue Regelung während der Stunden negativer Preise erheblich an Einnahmen. Damit dennoch die Investitionssicherheit erhalten bleibt, werden die so verlorenen Stunden an den eigentlich nach 21 Jahren endenden Vergütungszeitraum angehängt. Bliebe es wie im letzten Jahr bei 500 Stunden negativer Preise, dann würde etwa für 25% der eingespeisten Strommenge keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Bei einer typischen Aufdachanlage ein Verlust von etwa 120 EUR pro Jahr. Jedoch verlängert sich dadurch nach 21 Jahren der Vergütungszeitraum – faktisch als Entschädigung für die erlittenen Verluste. Bliebe es bei 500 Stunden negativer Preise pro Jahr, bekäme man dafür nach einer komplizierten Logik 5 Jahre zusätzlichen EEG-Vergütungszeitraum „geschenkt“.
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2. Einspeisebegrenzung auf 60 % für neue Anlagen
Viele neue Solaranlagen müssen durch das Stromspitzengesetz ihre Einspeiseleistung jetzt auf 60% drosseln. Aber es gibt Wege, diese Drosselung zügiger wieder zu lösen, die wir im weiteren Artikelverlauf aufzeigen.
Für neue PV-Anlagen, die nach dem 25.02.2025 installiert wurden, gilt eine Pflicht zur Installation von Smart Metern und Steuerboxen. Für jede Anlage ab 2 kW wird ein intelligentes Messsystem Pflicht. Eine Steuerbox ist kurz gesagt ein Gerät, das in einem intelligenten Stromnetz dazu genutzt wird, im Notfall die PV-Einspeisung zu steuern, um einer Stromnetzüberlastung vorzubeugen. Für Solaranlagen ab 7 kW oder für Solaranlagen mit Solarspeicher muss zukünftig die Steuerbarkeit gewährleistet sein. Das gilt übrigens auch für Bestandsanlagen. Hier kommt jedoch der Netzbetreiber erst in den nächsten Jahren auf die Betreiber von Bestands-Anlagen zu.
Übrigens: Auch für den Pflichteinbau von Smart Meter und Steuerbox muss man als Verbraucher einen Teil der Kosten für die Technik selber tragen. So zahlen Sie als Betreiber einer Solaranlage oder steuerbaren Verbrauchseinrichtung 50 Euro im Jahr für einen Smart Meter plus nochmal 50 Euro im Jahr für die Steuerbox – insgesamt jährlich 100€. Das macht die Frage interessanter, wie Sie von einem intelligenten Messsystem kostentechnisch besser profitieren können. Wie Sie Ihren Smart Meter besser zu ihrem finanziellen Vorteil nutzen können, erklären wir weiter unten im Artikel.
Solaranlagen ohne ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und Steuerbox, die nach dem Stichtag in Betrieb genommen werden und die einen Fernsteuerungstest noch nicht bestanden haben (wird im nächsten Absatz erklärt), trifft eine Photovoltaik-Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung der PV-Module. Es muss dann dementsprechend eine Abregelung der Photovoltaikanlage stattfinden (umgangssprachlich auch PV-Drosselung genannt). Neue PV-Anlagen dürfen dann zunächst nur 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen, bis ein Intelligentes Messsystem und Steuerbox eingebaut wurden und ein Fernsteuerungstest durch den Netzbetreiber erfolgreich war. Betroffen sind hier Anlagen zwischen 2 bis 100 kWp. Ältere Solaranlagen, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden, trifft diese 60% Drosselung nicht. Der Hintergrund: Mit intelligenten Messsystemen und Steuerboxen können Netzbetreiber die Einspeisung von Solarstrom überwachen und bei Bedarf steuern, um die Netze stabil zu halten und eine Netzüberlastung zu verhindern.
Wichtige Fakten zur 60% Einspeisebegrenzung:
- Neue PV-Anlagen dürfen zunächst nur 60 % ihrer Leistung ins Stromnetz einspeisen, bis ein Fernsteuerungstest durch den Netzbetreiber erfolgreich war. Betroffen sind Anlagen von 2 bis 100 kWp.
- Sobald ein intelligentes Messsystem (iMSys), auch Smart Meter genannt, vorhanden ist, gibt es keine Begrenzung der PV-Einspeisung mehr, nachdem ein Fernsteuerungstest durch den Netzbetreiber erfolgreich war.
- Das Solarspitzengesetz regelt auch die Kosten für Smart Meter. Diese fallen höher aus als bisher: Netzbetreiber dürfen 100 Euro statt 30 Euro jährliche Grundgebühr verlangen. Außerdem steigen die Kostengrenzen für den Einbau. Zuständig für den Einbau der Technik sind die Messstellenbetreiber.
Wie sie Ihren Smart Meter geschickter nutzen, um die gestiegene Grundgebühr mindestens auszugleichen, verraten wir im weiteren Artikelverlauf – Stichwort: Dynamischer Stromtarif
Zur Erinnerung: Lange galt für alle Photovoltaikanlagen eine Einspeisebegrenzung auf 70 % der Nennleistung. Diese PV-Drosselung wurde damals mit der EEG-Novelle 2023 abgeschafft. Für neue Anlagen gelten jetzt wieder die neuen Bedingungen durch die EnWG Novelle, welche für Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox sowie ohne bestandenen Steuerungstest eine PV-Leistungsreduktion auf 60% vorschreiben. Die Neuregelungen aus der EnWG-Novelle haben Konsequenzen für alle PV-Anlagenbesitzer. Allerdings fallen diese unterschiedlich aus. Für neue Anlagen gelten die Regelungen automatisch, Besitzer von Bestandsanlagen können sich freiwillig dazu entscheiden, den neuen Regelungen zu folgen.
Für alle gilt: Das Solarspitzengesetz macht es attraktiver, erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu höheren Preisen zu verkaufen. Dafür sorgen der Wegfall der EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen und die 60%-Limitierung.
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Solarspitzengesetz: Warum dynamische Stromtarife interessanter werden
Das Solarspitzengesetz verändert die Vergütungen für Besitzer von neuen PV-Anlagen. Gilt für eine PV-Anlage sowohl die Einspeisebegrenzung als auch der Vergütungsstopp bei Negativ-Strompreisen ist dies weniger lukrativ. Betreiber von PV-Anlagen inkl. Stromspeicher und intelligenter Steuerung nach EnWG-Novelle können dagegen vom Solarspitzengesetz profitieren und Gewinne maximieren.
Sie haben bereits einen Smart Meter? Machen Sie mehr draus!
Zahlen Sie nicht einfach nur die erhöhte Grundgebühr für ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine Steuerbox (100 Euro jährlich) sondern kommen Sie ins Handeln. Nutzen Sie das volle Potenzial Ihres intelligenten Messsystems. Zum Beispiel mit einem dynamischen Stromvertrag, wie EnergyDynamic von sonnen. Mit dynamischen Stromtarifen lassen sich die Stromkosten für Strom aus dem Netz reduzieren.
Ein dynamischer Stromtarif ist ein Stromvertrag, der nicht wie üblich einen festen Preis für jede verbrauchte kWh zwischen dem Stromkunden und dem Energieversorger festlegt. Durch einen dynamischen Stromtarif werden zeitliche Strompreisschwankungen, die über den Tag hinweg auftreten, an Kunden weitergegeben. Während die kWh-Preise bei herkömmlichen Verträgen über lange Zeiträume gleich sind, können sich die kWh-Preise bei einem dynamischen Stromtarif stündlich oder sogar viertelstündlich verändern. Somit lohnt es sich, Strom dann aus dem Netz zu beziehen und in einem Stromspeicher zu speichern oder zu verbrauchen, wenn er gerade günstig ist. Hier ergeben sich für Stromspeicher insbesondere im Winter attraktive Zusatzeinnahmen, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher für den Eigenverbrauch nicht gebraucht wird. Ein Smart Meter versetzt Sie dazu in die Lage, einen dynamischen Stromtarif zu nutzen.
Sie wollen mehr Details? In unserem verlinkten Artikel gehen wir der Frage „Was ist ein dynamischer Stromtarif?“ genauer auf den Grund.
3. Wie Sie Dank Direktvermarktung die 60% Drosselung lösen können
Für PV-Anlagen unter 100 kWp wird die Direktvermarktung mit dem Solarspitzengesetz vereinfacht. Betreiber können ihren Strom leichter an der Börse verkaufen, ohne dabei einer dauerhaften Direktvermarktungspflicht zu unterliegen.
Was bedeutet Direktvermarktung?
Früher war es konventionellen Kraftwerken vorbehalten, am Energiemarkt, beziehungsweise an der Strombörse aufzutreten und dort den erzeugten Strom und andere Dienstleistungen anzubieten. Haushalte waren nur in der Position des Stromabnehmers. Wenn Sie Strom einspeisen wollten, dann ging das nur im Wege der fixen Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Mit der Einführung der Direktvermarktung können nun auch Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren erzeugten Strom unter bestimmten Umständen direkt an der Strombörse vermarkten, anstatt ihn ausschließlich über feste Einspeisevergütungen ins Netz einzuspeisen. Mit dem Stromvertrag "sonnenFlat direkt", den Sie als Besitzer einer sonnenBatterie abschließen können, erhalten Sie Zugang zur Direktvermarktung und können finanziell davon profitieren. Falls sie mehr zum Thema „Was ist Direktvermarktung von PV-Strom“ und der sonnenFlat direkt erfahren wollen, hilft ihnen unser verlinkter Artikel weiter.
Warum wird die Direktvermarktung seit Inkraftreten des Solarpitzengesetzes noch interessanter?
Wenn Ihre Anlage mit der sonnenFlat direkt in die Direktvermarktung startet, dann muss die Einspeiseleistung nicht mehr auf 60% gedrosselt werden. Denn in der Direktvermarktung gibt es keine 60% Drosselung für Solaranlagen.
Mit der Anschaffung einer sonnenBatterie haben sie die Möglichkeit, den zusätzlichen Stromvertrag sonnenFlat direkt abzuschließen und damit Zugang zur Direktvermarktung zu erlangen. Unsere langjährige Erfahrung, den PV-Strom der sonnenCommunity an der Strombörse zu handeln, erleichtert die Anmeldeprozesse für sie stark. Neben den lukrativen Stromvertragskonditionen für Ihren zusätzlich benötigen Netzstrom vermeiden sie mit der sonnenFlat direkt die 60% Regulierung Ihrer Photovoltaikanlage. Keine Abregelung.
Stromspitzengesetz: Vorteile für PV-Anlagen mit Batteriespeicher
Fakt ist: Das Solarspitzengesetz macht es noch attraktiver, erzeugten Strom selbst zu verbrauchen und mit einem Stromspeicher zu speichern. Die Gründe:
- Keine Verluste bei negativen Strompreisen: Der Einsatz von intelligenten Batteriespeichern ermöglicht es, PV-Anlagen-Besitzern zu den bestmöglichen Zeitpunkten Strom zu speichern. Bei negativen Strompreisen bedeutet das: Überschüssiger Strom wird nicht zum Nulltarif eingespeist, sondern für den Eigenverbrauch gespeichert oder direkt genutzt. Es gehen keine Einnahmen verloren, stattdessen sinken die Stromkosten.
- Vergütung maximieren: Sobald der Strompreis wieder steigt, kann gespeicherter Solarstrom gegen Einspeisevergütung ins Netz fließen oder im Wege der Direktvermarktung zu höheren Preisen verkauft werden. Das passiert automatisch in der Vermarktung durch sonnen.
- Unabhängigkeit: Ein Speicher macht unabhängiger von Strombezugskosten, was vor allem bei volatilen Marktpreisen von Vorteil ist.
Fazit: Solarspitzengesetz belohnt Systemintelligenz
Das Solarspitzengesetz bringt wichtige Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom – vor allem für neue Anlagen. Es zeigt sich, dass die Gesetzesänderung viele Chancen birgt: Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist ein wichtiger Schritt hin zu einer flexiblen, dezentralen und grünen Stromerzeugung in Deutschland.
Mit einem smarten Stromspeicher wie der sonnenBatterie sind PV-Anlagen-Betreiber bestens gerüstet für die Ära der EnWG-Novelle.
Mit einem Stromvertrag wie der sonnenFlat direkt können Sie in die Direktvermarktung wechseln und die 60% Einspeisedrosselung vermeiden.
Dadurch, dass die sonnenBatterie, anders als andere Stromspeicher, ein intelligenter Speicher ist, ist die fehlende Vergütung bei negativen Strompreisen kein Thema. Die sonnenBatterie verschiebt, basierend auf einer Vielzahl von Preissignalen, die Einspeisung automatisch in lukrativere Zeitfenster. Währenddessen nutzen sie kostengünstig Ihren gespeicherten Eigenstrom.
Außerdem können Sie durch dynamische Stromtarife Ihre Gewinne weiter maximieren.
Beste Voraussetzungen für Ihre persönliche Energiewende.