Förderungen für Stromspeicher
Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Energiewende.
Zahlreiche Bundesländer und Städte fördern Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern, teilweise auch in Ladestationen für Elektroautos. Verschaffen Sie sich einen Überblick, ob in Ihrem Bundesland auch eine Förderung angeboten wird und lassen Sie sich von sonnen Experten bezüglich der möglichen Förderung beraten.
Alle aufgeführten Förderungen richten sich u.a. an natürliche Personen und kommen für die sonnenBatterie in Frage.
Details zu sonstigen Stromspeicher-Förderungen in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Förderung auf Stromspeicher und Photovoltaikanlage in Freiburg/Breisgau
Was wird gefördert?
Die Stadt Freiburg möchte mit dem Förderprogramm "Klimafreundlich wohnen" Stromspeicher in Kombination mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage fördern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Voraussetzung ist eine neu zu errichtende Photovoltaikanlage, in Kombination mit einem Stromspeicher, die ausschließlich für das eigene Wohngebäude genutzt wird.
- Gefördert wird die Investition in einen fest installierten Stromspeicher in den PLZ-Gebieten 79098-79117.
- Voraussetzung ist ein Stromspeicher mit max. 8 kWh Speicherkapazität bei einer PV-Anlage von 10 kWp.
Wie hoch ist die Förderung?
- Gefördert werden 150 € je nutzbarer kWh des Stromspeichers.
- Der Förderbetrag liegt bei max. 1.500 € und und die Mindestförderung bei 200 €.
Welche Fristen gibt es?
Die Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach der Installation erfolgen.
Förderprogramm für Stromspeicher in Friedrichshafen
Was wird gefördert?
Die Stadt Friedrichshafen möchte mit dem Förderprogramm "Klimaschutz durch Energiesparen" Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage fördern, die bereits bestehen oder neu errichtet werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Voraussetzung ist eine Photovoltaikanlage, in Kombination mit einem Stromspeicher, die ausschließlich für das eigene Wohngebäude genutzt wird.
- Voraussetzung ist ein Stromspeicher mit min. 3 kWh Speicherkapazität.
- Mindestens 50 % des Strombedarfs müssen mit selbst erzeugtem Strom gedeckt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Gefördert werden Bestände oder Bauanträge vor 2016 mit einem Fördersatz von 250 €/kWp.
- Der Förderbetrag liegt bei max. 2.250 €.
Welche Fristen gibt es?
Als Nachweis muss die Jahresabrechnung des eigen produzierten Stroms vorgelegt werden.
Speicherförderung in Bayern "10.000 Häuser Programm"
Was wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert mit dem "10.000 Häuser Programm" die Sparte PV-Speicher. Gefördert wird die Errichtung eines Stromspeichers in Verbindung mit der Installation einer neuen Photovoltaikanlage. Auch Erweiterungsinstallationen werden berücksichtigt. Zusätzlich werden in dem Förderprogramm auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Solarstromspeicher:
- Gefördert werden Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von mind. 3 kWh, die in Kombination mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage angeschafft werden.
- Die Voraussetzung für die Förderung, ist ein Stromspeicher mit einem intelligenten Energiemanagementsystem und ein Garantiezeitraum von 10 Jahren.
- Das Verhältnis der Größe der PV-Anlage und der nutzbaren Speicherkapazität des Stromspeichers muss mind. 1 kWp zu 1 kWh sein.
Ladestation für E-Autos:
- Voraussetzung ist die Einbindung der Ladestation für Elektrofahrzeuge in das intelligente Energiemanagementsystem des Batteriespeichers.
- Die AC Ladeleistung muss größer als 1 kW (dreiphasig) bzw. 3,7 kW (Dauerleistung, einphasig).
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Basisförderung beträgt 500 € für einen Solarstromspeicher mit einer Speicherkapazität von 3 kWh. Jede zusätzlich installierte Kapazität wird mit weiteren 100 € gefördert.
- Maximal sind 3.200 € der Kosten, für einen installierten Solarstromspeicher mit 30 kWp und einer installierten PV-Anlage von 30 kWp, förderfähig.
- Ladestationen für Elektroautos werden mit max. 200 € gefördert.
Welche Fristen gibt es?
Die Maßnahme muss innerhalb von 9 Monaten nach dem bestätigten Eingang des elektronischen Antrags abgeschlossen sein.
Speicherförderung in München
Was wird gefördert?
Die Stadt München fördert die Investition in Stromspeicher und Photovoltaikanlagen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Gefördert werden u.a. notstromfähige Lithium-Ionen-Speicher, die auf der Lithium-Eisenphosphat-Technologie basieren, wie die sonnenBatterie.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Blei- sowie Lithium-Mangan-Kobalt-Oxid-Batterien (LNMC).
- Photovoltaikanlagen müssen neu errichtet und an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Stromspeicher werden mit maximal 15.000 € oder 50 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst.
- Der Förderbetrag berechnet sich aus 300 Euro pro installierter Kilowattstunde (kWh) Speicher-Nutzkapazität, max. 15.000 Euro.
- Photovoltaikanlagen bekommen für die ersten 10 kWp = 200 €/kWp, für jedes weitere kWp bis max. 30 kWp je 100 € Zuschuss.
Welche Fristen gibt es?
Der Antrag muss vor der Vergabe eines Auftrags gestellt werden.
Förderung von Stromspeichern in Berlin
Was wird gefördert?
Es wird die Anschaffung eines Stromspeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Anlage muss innerhalb der Berliner Stadtgrenzen errichtet werden.
- Das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage (gemessen in kWp) zur Speicherkapazität darf den Wert 1,2 nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Förderung?
- Gefördert werden 300 Euro je kWh nutzbarer Kapazität des Stromspeichers und das bis zu maximal 15.000 Euro.
- Für Speicher mit prognosebasierter Betriebsstrategie, wie z.B. der sonnenBatterie, gibt es einen Bonus von 300 € je Speicher.
Welche Fristen gibt es?
Die Antragstellung für die Förderung muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderprogramm für Stromspeicher und Photovoltaikanlage in Marburg
Was wird gefördert?
Die Universitätsstadt Marburg fördert im Rahmen ihres Klimaschutzkonzepts die Anschaffung von einem Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Voraussetzung ist eine neu zu errichtende Photovoltaikanlage, in Kombination mit einem Stromspeicher, die ausschließlich für das eigene Wohngebäude genutzt wird.
- Gefördert wird die Investition in einen fest installierten Stromspeicher in den PLZ-Gebieten 35037-35094.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Stromspeicher zur Speicherung von selbst erzeugtem Strom einer Photovoltaikanlage mit 500 €.
Welche Fristen gibt es?
Die Antragstellung für die Förderung muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderprogramm für Stromspeicher und Photovoltaikanlage in Wolfenbüttel
Was wird gefördert?
Der Landkreis Wolfenbüttel fördert die Anschaffung eines Stromspeichers für neuinstallierte und bestehende Photovoltaikanlagen. Das Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“ läuft bis 2024.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein und darf nicht mehr als 6 Wohneinheiten besitzen.
- Vor Stellen des Antrages muss eine Förderberatung durch einen vom Umweltamt beauftragten Energieberater in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 10 % der förderfähigen Kosten bis max. 2.000 €.
Welche Fristen gibt es?
Die Antragstellung muss spätestens bis zum 31.07.2023 erfolgen.
Förderprogramm für Stromspeicher in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert die Anschaffung eines Stromspeichers in Kombination mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Voraussetzung ist die Anschaffung eines neuen Stromspeichers mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage in Nordrhein-Westfalen. Eine kürzlich installierte PV-Anlage darf bei Antragstellung max. 3 Monate in Betrieb sein.
- Gefördert wird ein Stromspeicher pro Photovoltaikanlage.
- Die Förderung des Stromspeichers gilt bis zu einer Speicherkapazität, die in kWh dreimal so groß ist wie die Nennleistung der PV-Anlage in kWp.
Wie hoch ist die Förderung?
- Gefördert werden 100 € je kWh von Ihrem Stromspeicher.
- Es werden max. 75.000 € des Vorhabens gefördert. Die Summe ist abhängig vom Wohngebäude und dem Standort.
Welche Fristen gibt es?
Die Antragstellung für die Förderung muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderprogramm für Stromspeicher und Photovoltaikanlage in Düsseldorf
Was wird gefördert?
Bei dem Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Stromspeicher gefördert. Gefördert werden nicht nur neu zu errichtende Photovoltaikanlagen, sondern auch ab dem 31.03.2012 bestehende, mit einer Leistung von 30 kWp.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Gefördert wird die Investition in einen fest installierten Stromspeicher in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
- Voraussetzung ist eine neu zu errichtende Photovoltaikanlage, in Kombination mit einem Stromspeicher.
- Gefördert wird ein Stromspeicher pro Photovoltaikanlage.
- Sie mindestens 50 % Ihres jährlichen Strombedarfs mit selbst erzeugtem Solarstrom abdecken.
- Die Förderung richtet sich an erstmalig installierte und bestehenden PV-Anlagen bis 30 kWP.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderbetrag beläuft sich auf 20 % der Investitionskosten und auf max. 50 % der Gesamtkosten beschränkt.
Welche Fristen gibt es?
Die Antragstellung für die Förderung muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderung von Stromspeicher und Photovoltaikanlage in Münster
Was wird gefördert?
Bei dem Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage, in Kombination mit einem Stromspeicher gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Förderung setzt die Neuinstallation eines Speichersystems aus Lithium-Ionen-Technologie voraus.
- Es muss auf einem neu errichteten oder bestehenden Wohngebäude eine neue Photovoltaik-Anlage installiert werden.
- Gefördert wird ein Stromspeicher mit einer Nutzkapazität von 5 – 10 kWp oder 10 – 30 kWp.
- Die Errichtung muss in den PLZ-Gebieten 48143 - 48167 der Stadt Münster erfolgen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderhöhe beträgt bei einem Stromspeicher mit Lithium-Ionen-Technologie und einer Leistung von 5 – 10 kWp max. 750 €.
- Für Lithium-Ionen-Stromspeicher mit einer Leistung von 10 – 30 kWp beträgt die max. Fördersumme 1.500 €.
Welche Fristen gibt es?
- Die Förderung gilt seit dem 01.05.2020 und endet mit der Ausschöpfung.
- Der Förderantrag muss bis zum Ende des 6. Monats nach der Installation eingereicht werden.
- Die Schlussrechnung muss nach dem 01.05.2020 erstellt sein.
Ihr Vorteil mit einem Stromspeicher von sonnen:
Die sonnenBatterie erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen für das Speicherförderprogramm der Stadt Münster. Für die Herstellung der sonnenBatterie verwenden wir ausschließlich die Lithium-Ionen-Technologie und ist deswegen förderfähig.